Evelina123
Guten Tag Frau Bader, meine Ehemann und ich haben 2 getrennte Wohnsitze, ich in Deutschland und er in Frankreich da er dort eine Eigentumswohnung hat. Wir leben aber zusammen mal bei mir mal bei ihm aber haben dies nicht als Zweitwohnsitz. Ich werde 2 Jahre in Elternzeit sein und er wollte gerne die 2 Monate Elternzeit (Vaterschaftsurlaub) nehmen jetzt bin ich aber etwas versunsichert was ich dem Antrag bei meinem Mann angeben soll. Da das Kind auf meine Adresse in Deutschland gemeldet sein wird. Hat er dann kein Anspruch auf Elterngeld? Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort
Hallo, bitte Frage neu stellen mit der Zusatzinfo, wer wo arbeitet. Liebe Grüße NB
User-1736455377
Wo ist dein Mann denn gemeldet bzw ihr?
Succero
Nur in Frankreich schreibt sie doch. Also, kein Elterngeld demzufolge. In welchem Land arbeitet dein Mann denn?
Dojii
Wenn dein Mann die beiden Monate mit dir und Kind in Deutschland verbringt, dann kann er Elterngeld beziehen wenn du in Deutschland arbeitest. Er muss sich dafür auch nicht ummelden. Er muss die Zeit einfach nur in Deutschland verbringen. Wenn du dagegen Hausfrau bist und in Deutschland keine Steuern zahlst, hat er keinen direkten Anspruch auf Elterngeld aus Deutschland. Er muss dann erst einen Antrag in Frankreich stellen und nachweisen ob und wenn ja wie viel Elterngeld er aus Frankreich bekommt. Deutschland stockt dann ggf. das Elterngeld auf. Ohne diesen Nachweis aus Frankreich kann er in Deutschland kein Elterngeld bekommen.
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