Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld ?

Frage: Elterngeld ?

Alexandra25

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Hallo Frau Bader, ich bin aktuell im Mutterschutz, in der 22 ssw. Ich bekomme weiterhin mein komplettes Gehalt. Mein ET ist am 10.11.23. Ich war bis September 2022 in der Ausbildung zur Krankenschwester , habe es fertig gemacht. Und habe ab 01.10.22 meinen unbefristet Arbeitsvertrag bekommen im Klinikum. Meine Frage wäre, wird der Ausbildungsgehalt zur Elterngeld auch dazu gerechnet oder wird es mit null berechnet oder wie ist es? Wird überhaupt der Gehalt den ich jetzt im Mutterschutz bekomme auch verrechnet oder nur die Monate die ich wirklich gearbeitet habe? Tut mir leid für den langen Text. Ich bin etwas überfordert . Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich nehme Ansichten in ein Beschäftigungsverbot? Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt. Entscheidend für die Berechnung des Elterngeldes sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt, Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld eines vorherigen Kindes kann man ausklammern. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Ausbildungsvergütung oder normalen Lohn gehandelt hat. Liebe Grüße NB


Alexandra25

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Ja , Beschäftigungsverbot. War ein Fehler von mir . Danke Ihnen


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