Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Oliwia12141

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Hallo, Mein Arbeitsvertrag endet jetzt zum 30.06.2023. Ich habe am 12.05.2023 entbunden und meine Mutterschutzfrist endet am 07.07.2023. Ich möchte für 2 jahre in die EZ gehen. Ich habe bisher 2100€ verdient. So viel Ich weiß werde ich ungefähr 700€ Elterngeld monatlich bekommen. Meine Frage ist, kann ich noch arbeitslosengeld beziehen ? Ist das möglich? Wie viel Elterngeld werde ich wirklich bekommen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie Ihr Kind betreuen und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, können Sie kein ArbGeld I bekommen. Zur Berechnung des EG siehe www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB


Neverland

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ALG1 nur dann, wenn du auch wirklich Arbeit suchen würdest und dein Kind entsprechend betreut ist. EZ hast du gar keine, da kein AG. Wo möchtest du die EZ melden? Krankenversichert bist du nur solange, wie du EG bekommst. Was auch keine 2 Jahre sein werden, da die ersten 2-3 Monate, je nachdem wie lange dein Mutterschutz geht - den genauen Geburtstermin hast du nämlich nicht genannt, mit dem EG verrechnet werden. EG gibt es als Lebensmonate, hat sich dein Mutterschutz irgendwie verlängert und geht in den 3ten Lebensmonat, könntest du den auch nur wie die ersten beiden als Basis-EG bekommen. Differenz bekommst du aber ausgezahlt. Da Basis-EG, kannst du diese nicht als EG Plus nehmen, damit bleiben dir von den höchstens 12 Monaten (wenn du nicht alleinerziehend bist), lediglich 10 oder 9 Monate welche du teilen könntest. EG also längstens bis zum 22ten Lebensmonat. Dazu passen die 700 € EG welche du angegeben hast, Basis wäre das nämlich deutlich mehr. Wie viel EG du bekommst, kannst du dir mittels EG-Rechner ausrechnen oder du wartest den Bescheid ab. Hier aus der ferne kann das dir niemand sagen. Mein Rat, melde dich direkt bei der Gemeinde, das du zum ersten Geburtstag, spätestens aber zu August 24 einen Betreuungsplatz benötigst. Darum musst du dich jetzt bereits kümmern. ohne Betreuung wirst du wie gesagt kein ALG1 bekommen und müsstest dich anderweitig um die KV kümmern sobald dein EG ausläuft. In vielen Gemeinden gibt es aber neue Betreuungsplätze nur im August. Finanziell ist jetzt in erster Linie der Kindesvater für euch zuständig, wenn dein EG und das KG nicht reichen und dann erst der Staat. Da könnt ihr dann prüfen lassen ob ihr Anspruch auf Wohngeld oder Bürgergeld habt.


Oliwia12141

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Am 12.05.2023 wurde mein Kind geboren. Ich möchte unbedingt die 2 Jahre mit meinen Kind zu Hause bleiben. Werde ich dann trotzdem in den 2 Jahren Elterngeld bekommen also ungefähr die 700€ montalich?


mamavonbaby

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Du kannst zusätzlich zum Elterngeld Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. LG


Neverland

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Keine 2 Jahre. 2 Monate mutterschutzgeld und dann längstens 20 Monate EG. Länger nicht. Ausser du bist alleinerziehend.


Oliwia12141

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Also für diese 20 Monate erhalte ich monatlich ungefähr die 700 Euro oder verstehe ich das immer noch nicht richitg?


KielSprotte

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Wenn du EG Plus willst, ist es halb so hoch wie Basis. Also wenn du 700 Euro Basis EG hast, sind das 350 Euro beim EG Plus.


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