Gaga95
Hallo Fr.Bader Ich war 2 Jahre in EZ mit erstem Kind (Auszahlung war auf 1 Jahr).Mein EZ is jetzt am 15.01. normal beendet.Bin wieder schwanger und bin sofort ab 16.01 im BV gegangen bis Mutterschutz der am 04.06 statt findet(das heißt bin 14 woche schwanger).Meine Frage ist werde ich die selbe Elterngeld bekommen wenn ich in EZ gehe wie beim ersten Kind oder weniger weil ich eingentlich nicht die volle 12 Monaten von Gehalt bis Entbindung bekomme oder rechnet man die Monaten die noch fehlen von ersten Schwangerschaft ?Wie rechnet Mann das überhaupt,bin bisschen verwirrt Bayern
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB
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