AlisaKristin
Guten Tag Frau Bader, ich habe eben mein Eltengeldbescheid von Kind 2 aufgemacht und bin verwirrt. Kurze Zusammenfassung: Kind 1 geboren am 14.8.20, 6 Monate Elterngeld, 12 Monate Elterngeld Plus, ab dem 7. Monat ca. 900€ netto verdient. Kind 2 geboren am 18.6.22, Elterngel wurde nun ausschließlich von den 900€ netto berechnet + Bonus 1. Kind. Wenn man 14. Elterngeldmonate (14.10.21) und Mutterschutz (15.5.22) ausgrenzt, müsste man doch noch 5 Monate vom alten Elterngeld (also Gehalt von vor der ersten Geburt) mitberücksichtigen oder habe ich hier einen Denkfehler? Vielen Dank!
Hallo, korrekterweise werden die letzten 12 Monate vor der Geburt berücksichtigt, Monate mit MG und mit EG eines vorherigen Kindes bis zum 14. Lebensmonat werden ausgeklammert. Liebe Grüße NB
Dojii
Hast du im Antrag angegeben, dass du Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hast? Falls nein, ist das eventuell untergegangen. Mit deinen Daten müsste sich folgendes ergeben: Beginn Mutterschutz Mai 2022, also eigentlicher Bemessungszeitraum ist Mai 2021 bis April 2022. Von Mai 2021 bis Oktober 2021 hast du Elterngeld in den ersten 14 Monaten deines Vorkindes erhalten. Diese sechs Monate werden durch Lohnabrechnung vor Mutterschutz von Kind 1 ersetzt. Dein neues Elterngeld müsste sich also aus den sechs alten Lohnabrechnungen sowie sechs mal dem 900 EUR Gehalt von November 2021 bis April 2022 errechnen (+ Geschwisterbonus natürlich).
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