Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

malaprincesa

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Hallo ist es möglich sich die Elternzeit wie folgt aufzuteilen: Mein Partner nimmt ab Geburt an Elternzeit und bezieht elterngeld. Ich bin die 8w nach Geburt zuhause (ist ja Pflicht) und hätte gerne im letzten Monat in dem mein Partner zuhause ist (Monat 12?) Auch gerne elternzeit. Kann ich in diesem Monat auch elterngeld erhalten? Im Internet finde ich lediglich die Info dass splitten möglich ist aber man für diesen Monat kein Geld bekommt. Vielen Dank im voraus:)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, jeder kann bis zu 3 Jahren EZ nehmen. Das EG können Sie auch frei aufteilen. 2 Mo. müssen Sie wegen MG nehmen, die retslichen 12 Mo. können frei aufgeteilt und als Basis oder Plus EG genommen werden. Liebe Grüße NB


Ani123

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Ja sie können im 12. Lebensmonat EG erhalten. Allerdings wird ihrem Partner der Monat EG abgezogen. Bedenken Sie, dass wenn der Mutterschutz ihres Kindes in den 3. Lebensmonat des Kindes hineingeht sie 3 EG-Monate verbraucht haben. Ihrem Partner stehen dann noch 11 Monate zur Verfügung. Nehmen sie den 12. Lebensmonat gemeinsam würden ihrem Partner 10 EG-Monate zur Verfügung stehen. Insgesamt haben sie 14 EG-Monate zur Verfügung, wovon jedes Elternteil mindestens 2 Monate nehmen muss um EG zu beziehen (kürzer geht auch, nur dann gibt es kein EG). Mutterschutzzeit wird als EG-Zeit gesehen. Somit werden sie mindestens 2 EG-Monate nehmen, evtl. auch 3. Ihr Partner hat die Möglichkeit EGplus zu beziehen. Während des Mutterschutzes haben sie diese Möglichkeit nicht. Danach schon.


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