terrorgirl007
Guten Tag, Ich sehe leider nicht ganz durch. Ich habe aktuell 2 Kinder. Geb. Am 5.11.2018 und 21.3.2020. Mein elterngeld Plus ist dieses Jahr im März ausgelaufen. Aktuell bin ich mit Kind 3 schwanger und der ET ist der 21.3.2023 (genau der Geburtstag meines 2. KINDES) Ich bin durchgehend in Elternzeit. Welche Berechnung liegt für das Elterngeld für Kind3 voraus. Kann ich elternzeitmonate ausklammern? Oder nur elterngeldmonate? Wie verhält es sich, da ich aus Kulanz meine Elternzeit verlängert habe, wegen eines Unfalls und eine durchgehende Krankenmeldung seit März 2022 vorliegt. Bekomme ich das Mutterschutzgeld in alter Höhe bezahlt? Die Schwangerschaft war absolut nicht geplant und wir müssen nun echt schauen wie es finanziell weiter geht. Liebe Grüße
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Elterngeld nur Mindestsatz. Monate mit Elterngeld werden zwar ausgeklammert, aber nur bis zum 14. Lebensmonat Beende die aktuelle Elternzeit zum neuen Mutterschutz, dann bekommst du nach Vertrag das Mutterschaftsgeld.
luvi
Hallo, Ich habe jetzt nicht genau nachgerechnet, sondern nur grob überflogen. Wenn du vor den Schwangerschaften einen hohen Verdienst hattest, könnte es sein, dass du mehr als den Mindestsatz + Geschwisterbonus bekommst. Ausgeklammert werden bei der Berechnung des Elterngelds Monate mit Elterngeldbezug (bis zum 14.Lebensmonat) und Monate mit Mutterschaftsgeld. Wichtig für den Bezug des MutterschutzGeldes ist, dass du deine aktuelle Elternzeit einen Tag vor Mutterschutzbeginn beendest. LG luvi
Mitglied inaktiv
Elterngeld Kind 2 3/2020 bis 5/21 - 14 Monate Bezugszeitraum Kind 3 Beginn Mutterschutz 2/23 - ausklammern plus Monat 3/23 bleibt 2/22 bis 1/23 wo kein Einkommen ist
misses-cat
Ich glaube nicht das du mehr als mindessatz bekommst aber da du zwei weitere Kinder unter 6 hast bekommst du 75euro geschwisterbonus zu den 300 euro
terrorgirl007
Ich hatte vor K1 tatsächlich nen recht hohen verdienst und war beim maximalsatz. Ich hatte jetzt gelesen, dass es den Trick gibt ein Kleingewerbe anzumelden, sodass sich der berechnungszeitraum aufgrund von mischeinkünften verschiebt.
Mitglied inaktiv
Dein Kleingewerbe muss aber Gewinn abwerfen, dann zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Also 2022 Aber auf das Jahr vor Kind 2 kommst du auch nicht. In 22 hast du ja kein Elterngeld mehr bezogen
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...
Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...
Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet. Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt. Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang