terrorgirl007
Guten Tag, Ich sehe leider nicht ganz durch. Ich habe aktuell 2 Kinder. Geb. Am 5.11.2018 und 21.3.2020. Mein elterngeld Plus ist dieses Jahr im März ausgelaufen. Aktuell bin ich mit Kind 3 schwanger und der ET ist der 21.3.2023 (genau der Geburtstag meines 2. KINDES) Ich bin durchgehend in Elternzeit. Welche Berechnung liegt für das Elterngeld für Kind3 voraus. Kann ich elternzeitmonate ausklammern? Oder nur elterngeldmonate? Wie verhält es sich, da ich aus Kulanz meine Elternzeit verlängert habe, wegen eines Unfalls und eine durchgehende Krankenmeldung seit März 2022 vorliegt. Bekomme ich das Mutterschutzgeld in alter Höhe bezahlt? Die Schwangerschaft war absolut nicht geplant und wir müssen nun echt schauen wie es finanziell weiter geht. Liebe Grüße
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Elterngeld nur Mindestsatz. Monate mit Elterngeld werden zwar ausgeklammert, aber nur bis zum 14. Lebensmonat Beende die aktuelle Elternzeit zum neuen Mutterschutz, dann bekommst du nach Vertrag das Mutterschaftsgeld.
luvi
Hallo, Ich habe jetzt nicht genau nachgerechnet, sondern nur grob überflogen. Wenn du vor den Schwangerschaften einen hohen Verdienst hattest, könnte es sein, dass du mehr als den Mindestsatz + Geschwisterbonus bekommst. Ausgeklammert werden bei der Berechnung des Elterngelds Monate mit Elterngeldbezug (bis zum 14.Lebensmonat) und Monate mit Mutterschaftsgeld. Wichtig für den Bezug des MutterschutzGeldes ist, dass du deine aktuelle Elternzeit einen Tag vor Mutterschutzbeginn beendest. LG luvi
Mitglied inaktiv
Elterngeld Kind 2 3/2020 bis 5/21 - 14 Monate Bezugszeitraum Kind 3 Beginn Mutterschutz 2/23 - ausklammern plus Monat 3/23 bleibt 2/22 bis 1/23 wo kein Einkommen ist
misses-cat
Ich glaube nicht das du mehr als mindessatz bekommst aber da du zwei weitere Kinder unter 6 hast bekommst du 75euro geschwisterbonus zu den 300 euro
terrorgirl007
Ich hatte vor K1 tatsächlich nen recht hohen verdienst und war beim maximalsatz. Ich hatte jetzt gelesen, dass es den Trick gibt ein Kleingewerbe anzumelden, sodass sich der berechnungszeitraum aufgrund von mischeinkünften verschiebt.
Mitglied inaktiv
Dein Kleingewerbe muss aber Gewinn abwerfen, dann zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Also 2022 Aber auf das Jahr vor Kind 2 kommst du auch nicht. In 22 hast du ja kein Elterngeld mehr bezogen
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