Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

terrorgirl007

Beitrag melden

Guten Tag, Ich sehe leider nicht ganz durch. Ich habe aktuell 2 Kinder. Geb. Am 5.11.2018 und 21.3.2020. Mein elterngeld Plus ist dieses Jahr im März ausgelaufen. Aktuell bin ich mit Kind 3 schwanger und der ET ist der 21.3.2023 (genau der Geburtstag meines 2. KINDES) Ich bin durchgehend in Elternzeit. Welche Berechnung liegt für das Elterngeld für Kind3 voraus. Kann ich elternzeitmonate ausklammern? Oder nur elterngeldmonate? Wie verhält es sich, da ich aus Kulanz meine Elternzeit verlängert habe, wegen eines Unfalls und eine durchgehende Krankenmeldung seit März 2022 vorliegt. Bekomme ich das Mutterschutzgeld in alter Höhe bezahlt? Die Schwangerschaft war absolut nicht geplant und wir müssen nun echt schauen wie es finanziell weiter geht. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Elterngeld nur Mindestsatz. Monate mit Elterngeld werden zwar ausgeklammert, aber nur bis zum 14. Lebensmonat Beende die aktuelle Elternzeit zum neuen Mutterschutz, dann bekommst du nach Vertrag das Mutterschaftsgeld.


luvi

Beitrag melden

Hallo, Ich habe jetzt nicht genau nachgerechnet, sondern nur grob überflogen. Wenn du vor den Schwangerschaften einen hohen Verdienst hattest, könnte es sein, dass du mehr als den Mindestsatz + Geschwisterbonus bekommst. Ausgeklammert werden bei der Berechnung des Elterngelds Monate mit Elterngeldbezug (bis zum 14.Lebensmonat) und Monate mit Mutterschaftsgeld. Wichtig für den Bezug des MutterschutzGeldes ist, dass du deine aktuelle Elternzeit einen Tag vor Mutterschutzbeginn beendest. LG luvi


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Elterngeld Kind 2 3/2020 bis 5/21 - 14 Monate Bezugszeitraum Kind 3 Beginn Mutterschutz 2/23 - ausklammern plus Monat 3/23 bleibt 2/22 bis 1/23 wo kein Einkommen ist


misses-cat

Beitrag melden

Ich glaube nicht das du mehr als mindessatz bekommst aber da du zwei weitere Kinder unter 6 hast bekommst du 75euro geschwisterbonus zu den 300 euro


terrorgirl007

Beitrag melden

Ich hatte vor K1 tatsächlich nen recht hohen verdienst und war beim maximalsatz. Ich hatte jetzt gelesen, dass es den Trick gibt ein Kleingewerbe anzumelden, sodass sich der berechnungszeitraum aufgrund von mischeinkünften verschiebt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dein Kleingewerbe muss aber Gewinn abwerfen, dann zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Also 2022 Aber auf das Jahr vor Kind 2 kommst du auch nicht. In 22 hast du ja kein Elterngeld mehr bezogen


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...

Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind.  Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld.  Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...

Kurz zu meiner Situation:  Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...

Hallo,   ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr.  Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...

Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...

Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt.  Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat?    Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre)  und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar.  Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...

Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...