d.dnmz
Guten Tag, Ich habe eine Frage, Ich wurde von meinem Arbeitgeber darüber informiert, dass meine Stelle nicht mehr besetzt wird. Mein AG hat mir dadurch einen Aufhebungsvertrag angeboten mit einer Abfindung. Meine Fragen hierzu: 1. Erhalte ich trotz Auszahlung der Abfindung Elterngeld? 2. mein Arbeitsverhältnis läuft dann somit bis zum 30.09.2022 - gelte ich danach als arbeitslos? Habe ich eine Sperrzeit während der Elternzeit? 3. ich bin im 9. Monat schwanger (33ssw) und bin ab dem 10.06. in Mutterschutz. Der Mutterschutz wäre noch vollständig durch mit der Zahlung vom AG u. Krankenkasse. Danke im Voraus.
Hallo, der AG kann nur kündigen, wenn das Gewerbeaufsichtsamt zustimmt. Sie haben wegen der Schwangerschaft besonderen Kündigungsschutz. 1. Einmalzahlungen werden beim EG nicht berücksichtigt. Anders, wenn es als Lohn deklariert wird. 2. Sie stehen dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung und gelten ncht als arbeitssuchend. Erst, wenn Sie wieder arbeiten wollen. Sie bekommen eine Sperrfrist, wenn Sie sich nicht gegen die Kündigung wehren. 3. eben Liebe Grüße NB
cube
Der AG darf dir gar nicht kündigen - deswegen bietet er dir auch die Abfindung. Das ist meiner Meinung nach aber eine sehr schlechte Lösung, denn dann hast du auch keine EZ, sondern bist Haufrau mit EG-Bezug und bist nach Ende der EG-Zahlungen arbeitslos oder eben weiterhin Hausfrau - sofern ihr euch das leisten könnt. ALG bekommst du dann natürlich auch nur für die Std. die du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Besser wäre auf jeden Fall 2 Jahre EZ, in denen du erst mal schauen kannst, wie du mit Kind arbeiten kannst/willst, einen Kita-Platz suchen kannst oder dich eben auf einen neuen Job bewerben. Nach der EZ hast du eben auch Anspruch auf deine alte Position oder eine vergleichbare - wenn deine denn nicht mehr besteht. Die Abfindung müsste schon sehr hoch sein, dass ich mich gerade mit Kind in eine Situation ohne Job und die damit auch wegfallenden Ansprüche begeben würde.
JuniMama-xx-xx-??
Ich würde das nicht annehmen! Du hast dann viele offene Fragen (Krankenversicherung Rente usw.)
Ich würde nicht zustimmen, in der Firma bleiben (er darf dir nicht kündigen und du musst die Aufhebung auch nicht annehmen!) und würde zwei oder drei Jahre Elternzeit beantragen. In dieser Zeit arbeitest du, sobald du wieder anfangen möchtest, wo anders TZ in Elternzeit oder bewirbst dich, qualifizierst dich etx und wechselst dann nahtlos und ohne Lücke im Lebenslauf woanders hin (oder vllt möchtest du noch ein Baby, dann sind’s schon sechs Jahre
) Lass dich nicht abspeisen. So hoch, dass ich das mit mir machen lassen würde, würde die Abfindung wahrscheinlich gar nicht sein können.
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