Luisa92
Guten Morgen :) ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe gelesen, dass der Monat vor der Geburt, in dem man im Mutterschutz ist, ausgeklammert wird. Ist dies immer so? Bei mir ist es nämlich so, dass ich seit November 2021 in Vollzeit arbeite, bis Oktober 2021 wegen berufsbegleitender Zusatzausbildung nur 50% verdient habe. Geburtstermin ist im September. Wird der Monat mit Mutterschutz ausgeklammert wird, wird ein weiterer Monat mit nur 50% Gehalt zur Berechnung herangezogen, was für mich ein geringeres Elterngeldeinkommen bedeutet. Jetzt habe ich in einem Beitrag gelesen, dass es bei Geburten ab 01.09.21 möglich ist, auf die Ausklammerung zu verzichten. Ist dies auch bzgl. Des Mutterschutzes so? Im Mutterschutz erhalte ich ja mein normales Gehalt oder? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Viele Grüße
Hallo, nein, im Mutterschutz erhalten Sie Lohnersatzleistungen von KK und AG. Ich habe in keinem Kommentar oder den RL was dazu gefunden, systematisch gehe ich aber davon aus, das das MG nicht als Einkommen für das EG zählt. Liebe Grüße NB
mellomania
versteh ich net. für das EG sind die 12 monate vor der geburt relevnt. ausgeklammert werden können monate mit eg bezug von einem weiteren kind. im mutterschutz erhältst du normales gehalt, wenn das fix ist. wenn du schwankende gehälter wegen schichtzulagen etc hast, dann werden die drei monate vor beginn des mutterschutzes addiert und gedrittelt
Mitglied inaktiv
Huhu, das ist an sich richtig. Du kannst darauf verzichten den Mutterschutz auszuklammern. Allerdings zählt meine ich der Zuschuss der Kasse, also die 13 Euro pro Tag nicht, was ja dein Gehalt bzw. Den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom AG verringert.
Mitglied inaktiv
Nach neuer Regelung kannst du auf die Ausklammerung des Monats verzichten. Dann zählt nur das Gehalt bis zum Tag des Beginn Mutterschutz. Ausserdem könntest du auch aktiv auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten. Dann zählt das voll. Aber dann gibt es kein Mutterschaftsgeld von der Kasse und den Zuschuss vom ag
Mitglied inaktiv
@Gernemama, man kann den Mutterschutz komplett anrechnen lassen. Dann zählt der auch komplett. Also das, was man vom AG als Anteil bekommen hat. Man muss nicht nur bis zum 1. Tag des Mutterschutzes nehmen.
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