Nadinche
Hallo Frau Bader, - ich habe bis Mai 2021 Elterngeldbezogen. - Juni 21 mein Kleingewerbe angemeldet Nun ist der Wunsch eines 2 Kindes da ,bin noch in Elternzeit und mache seit Juni proWin und Bediene wieder. Habe gehört falls das 2 Kind noch im Jahr 2022 auf die Welt kommen sollte,würde ich das gleiche Elterngeld bekommen wie bei Kind 1 ist das richtig ? Was nun wenn es 2023 wird ? Hätte ich auch hier irgendwelche Chancen oder Möglichkeiten das gleiche Elterngeld zu erhalten ? Wäre natürlich schön :-) Geburtstag meines Sohnes :18.06.20
Hallo, grds entscheidend ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr, in dem Sie kein MG oder EG bis zum 14 LM des ersten Kindes bezogen haben. Bei Geburt 2022 also 2019. Bei Geburt 2023 also 2022. Liebe Grüße NB
3wildehühner
Willst du die Anwältin veräppeln? Sie hat doch ganz klar geantwortet, dass sie die genauen Daten benötigt, um zu antworten, und du stellst genau die gleiche unpräzise Frage ohne Daten erneut.
Mitglied inaktiv
Sie hat doch das Geburtsdatum ergänzt! Bei Geburt in 2022 zählt das Jahr 21_ welches du wegen dem Elterngeld ausklammern lassen kannst. Dann wäre 20 relevant, da da auch Elterngeld bezogen wurde, geht es dann auf 2019 Bei Geburt in 23 geht es auf 22 und dann kommt es drauf an, ob dann schon Mutterschaftsgeld bezogen wird. Das Jahr kannst du dann auch ausklammern lassen. Dann geht es theoretisch wieder auf 2019
Nadinche
Ja super vielen Dank :-) das mit dem Mutterschaftsgeld wusste ich nicht
wenn ich das in 22 beziehe das es dann auch auf 19 geht trotz ET 23
Liebe Grüße
Nadinche
Hier noch für 3 WILDEHÜHNER. ERST LESEN DANN ANTWORTEN. Bevor man so unverschämt wird .
Mitglied inaktiv
https://www.elterngeld.net/elterngeld-kalendermonate.html Kannst du dort nachlesen
Nadinche
Super , vielen Dank werde mich mal reinlegen. Bin gespannt was Frau Bader dazu sagt . Liebe Grüße
Nadinche
Hab es leider nicht gefunden auf der Seite
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