Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Stef3

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Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage s.u. Das bedeutet, ich bekomme den 1. und 2. Lebensmonat meine normale besoldung und dann 3. bis einschließlich 24. Lebensmonat Elterngeld plus? Und mein Mann kann unabhängig davon zwei Monate Basis Elterngeld beantragen, MUSS aber zwei Monate nehmen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. 12 Monate abzgl. 2-3 Monate mit MG ergeben umgerechnet keine 24 Plus-Monate. 2. Ja, Ihr Mann muss mind 2 Lebensmonate nehmen, um EG zu erhalten. Liebe Grüße NB


mellomania

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Achtung: du bekommst nur bis zum 22 LM elterngeld. Die ersten beiden Monate sind komplett verbraucht, normale Besoldung dann hast du 10 Monate übrig, die halbiert werden. Ja, mann muss zwei Lebensmonate nehmen, die in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes liegen.


Mitglied inaktiv

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Unten wurde dir doch erklärt, dass du nur 20 Monate Elterngeld plus beziehen kannst. Also bis 22. Lebensmonat Achtung.... Bei einem verlängerten Mutterschutz hast du evtl nur noch 9 Monate Basis Ja für Elterngeld muss er 2 Lebensmonate Elterngeld beantragen und entsprechend auch Elternzeit beantragen. Das kann auch Monat 1 und 8 sein z.b.


Stef3

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Wenn ich es unten schon verstanden hätte, dann würde ich ja nicht nochmal nachfragen. Wenn ich kein MG bekomme, sondern Lohn, dann müsste ich doch nicht nur 10 sondern 12 Monate Basis bzw. 24 Monate Elterngeld plus bekommen.


misses-cat

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Nein das wird miteinander verrechnet du bekommst zwei Monate Lohn und hast dann noch 10 Monate elterngeld oder 20 Monate elterngeldplus


misses-cat

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Es können auch drei Monate sein wenn man einen verlängerten Mutterschutz hat


misses-cat

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Generalagentur also wirklich, sorry


Mitglied inaktiv

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Schaue hier wird es erklärt https://www.elterngeld.de/elterngeld-anrechnung/#gref


Mitglied inaktiv

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@misses-cat


Sternenschnuppe

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Einfach erklärt: Elterngeld ist eine Ersatzleistung. Befristet bis zum ersten Geburtstag. In den ersten zwei Monaten muss bei Dir nichts ersetzt werden, daher hast Du noch max. 10x Ersatz oder bei Teilung der Leistung eben 20 Monate. Ergebnis: Kind ist dann 22 Monate. Steht auch auf dem Antrag erklärt. Vor allem bei Selbstständigen wichtig die eben keinen Mutterschutzlohn bekommen nach der Geburt.


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