Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Stef3

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, unser Kind kommt im Juli zur Welt. Ich würde gerne 24 Monate Elterngeld plus beziehen. Geht das nur bis zum zweiten Geburtstag? Da ich Lehrerin bin kann ich nicht Ende Juli wieder einsteigen, sondern erst nach den Sommerferien Mitte September. Da ich ja zwei Monate nach der Geburt noch mein Gehalt beziehe, kann ich sicher bis zum 26. Lebensmonat Elterngeld plus erhalten oder? Ändert sich dann die Höhe? Kann mein Mann direkt nach der Geburt trotzdem einen Monat Basiselterngeld beziehen oder darf man die beiden Arten nicht mischen? Vielen Dank für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können die 12 Mo. Basis-Eg auf 24 Monate aufteilen. Aber die MG-Monate (wo Beamte ja ihren Lohn weiter bekommen) werden angerechnet. Eine Verlängerung auf 26 Mo. gibt es nicht. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Mutterschutzlohn wird angerechnet. Du kannst maximal bis zum 22. Lebensmonat EG Plus erhalten. Dein Mann kann unabhängig von Dir 2 Lebensmonaten Elterngeld bekommen. Er muss aber zwei Lebensmonate melden. Nur einer geht nicht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Verstehe ich nicht, du bekommst doch in den Ferien dein Gehalt?


Stef3

Beitrag melden

Normalerweise bekomme ich in den Ferien Gehalt. Aber kurz vor den Sommerferien wird es nicht akzeptiert, dass die elternzeit endet. Ich muss dann elternzeit beantragen bis die Sommerferien zu Ende sind. Bis zum 22. Lebensmonat stimmt aber nicht, oder? Ich kann dann ab dem 3. Lebensmonat bis einschließlich 24. Lebensmonat Elterngeld plus beziehen, oder?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nein... Du musst die Monate mit Mutterschaftsgeld zwingend als Basis Elterngeld beantragen, auch wenn dieses mit dem Elterngeld verrechnet wird


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...