Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Stef3

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Sehr geehrte Frau Bader, unser Kind kommt im Juli zur Welt. Ich würde gerne 24 Monate Elterngeld plus beziehen. Geht das nur bis zum zweiten Geburtstag? Da ich Lehrerin bin kann ich nicht Ende Juli wieder einsteigen, sondern erst nach den Sommerferien Mitte September. Da ich ja zwei Monate nach der Geburt noch mein Gehalt beziehe, kann ich sicher bis zum 26. Lebensmonat Elterngeld plus erhalten oder? Ändert sich dann die Höhe? Kann mein Mann direkt nach der Geburt trotzdem einen Monat Basiselterngeld beziehen oder darf man die beiden Arten nicht mischen? Vielen Dank für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können die 12 Mo. Basis-Eg auf 24 Monate aufteilen. Aber die MG-Monate (wo Beamte ja ihren Lohn weiter bekommen) werden angerechnet. Eine Verlängerung auf 26 Mo. gibt es nicht. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Mutterschutzlohn wird angerechnet. Du kannst maximal bis zum 22. Lebensmonat EG Plus erhalten. Dein Mann kann unabhängig von Dir 2 Lebensmonaten Elterngeld bekommen. Er muss aber zwei Lebensmonate melden. Nur einer geht nicht.


Mitglied inaktiv

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Verstehe ich nicht, du bekommst doch in den Ferien dein Gehalt?


Stef3

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Normalerweise bekomme ich in den Ferien Gehalt. Aber kurz vor den Sommerferien wird es nicht akzeptiert, dass die elternzeit endet. Ich muss dann elternzeit beantragen bis die Sommerferien zu Ende sind. Bis zum 22. Lebensmonat stimmt aber nicht, oder? Ich kann dann ab dem 3. Lebensmonat bis einschließlich 24. Lebensmonat Elterngeld plus beziehen, oder?


Mitglied inaktiv

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Nein... Du musst die Monate mit Mutterschaftsgeld zwingend als Basis Elterngeld beantragen, auch wenn dieses mit dem Elterngeld verrechnet wird


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