Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Stef3

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, unser Kind kommt im Juli zur Welt. Ich würde gerne 24 Monate Elterngeld plus beziehen. Geht das nur bis zum zweiten Geburtstag? Da ich Lehrerin bin kann ich nicht Ende Juli wieder einsteigen, sondern erst nach den Sommerferien Mitte September. Da ich ja zwei Monate nach der Geburt noch mein Gehalt beziehe, kann ich sicher bis zum 26. Lebensmonat Elterngeld plus erhalten oder? Ändert sich dann die Höhe? Kann mein Mann direkt nach der Geburt trotzdem einen Monat Basiselterngeld beziehen oder darf man die beiden Arten nicht mischen? Vielen Dank für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können die 12 Mo. Basis-Eg auf 24 Monate aufteilen. Aber die MG-Monate (wo Beamte ja ihren Lohn weiter bekommen) werden angerechnet. Eine Verlängerung auf 26 Mo. gibt es nicht. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Mutterschutzlohn wird angerechnet. Du kannst maximal bis zum 22. Lebensmonat EG Plus erhalten. Dein Mann kann unabhängig von Dir 2 Lebensmonaten Elterngeld bekommen. Er muss aber zwei Lebensmonate melden. Nur einer geht nicht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Verstehe ich nicht, du bekommst doch in den Ferien dein Gehalt?


Stef3

Beitrag melden

Normalerweise bekomme ich in den Ferien Gehalt. Aber kurz vor den Sommerferien wird es nicht akzeptiert, dass die elternzeit endet. Ich muss dann elternzeit beantragen bis die Sommerferien zu Ende sind. Bis zum 22. Lebensmonat stimmt aber nicht, oder? Ich kann dann ab dem 3. Lebensmonat bis einschließlich 24. Lebensmonat Elterngeld plus beziehen, oder?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nein... Du musst die Monate mit Mutterschaftsgeld zwingend als Basis Elterngeld beantragen, auch wenn dieses mit dem Elterngeld verrechnet wird


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld.  Kind 1 kam ende Oktober 25.  Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...

Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...