Eileen91
Hallo Frau Bader, Ich bin momentan noch schwanger der vorraussichtliche Entbindungstermin ist der 28.02.2022. Ich habe bis jetzt noch Basis Elterngeld für mein erstes Kind bezogen. Mir wurde das Elterngeld für Lebensmonat 12 ausbezahlt, für das Kind das am 08.02.2021 geboren ist. Da ich ab dem 17.01.2022 wieder in Mutterschutz bin und auch Zuschuss von meinem Arbeitgeber erhalte, ist jetzt meine Frage. Muss ich das gesamte Elterngeld für Lebensmonat 12 wieder zurück zahlen oder nur ein Teil? Ich könnte das Geld natürlich gut gebrauchen. Vielen Dank schon mal
Hallo, Die überlappende Zeit wird angerechnet. Liebe Grüße NB
Dojii
Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss werden taggenau auf das Elterngeld angerechnet. Theoretisch müsstest du also das Elterngeld für den Zeitraum 17.01.2022 bis 07.02.2022 zurückzahlen, weil du hier parallel Mutterschutzleistungen bekommst. Du kannst für den 12. Lebensmonat aber maximal auf dem Mindestsatz fallen (300 EUR bei Basis, 150 bei Plus). Den Betrag darfst du auf jeden Fall behalten. Schicke der Elterngeldstelle schnellstens den Bescheid über das neue Mutterschaftsgeld zu. Du bist verpflichtet, das sofort bei Kenntnis zu melden, sonst riskierst du ein Strafe. Und spätestens wenn du für das neue Kind Elterngeld beantragst, sehen sie ohnehin, dass du parallel zu deinem alten Kind neues Mutterschaftsgeld bekommen hast.
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