Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Happiness1992

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Hallo :) Ich habe folgende Frage … Da man ja nach der Geburt 8 Wochen Mutterschutzleistung bezieht, wie sieht es da dann mit dem Elterngeld aus?Ich würde gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen sprich würde für mich dann ja Elterngeldplus in frage kommen?Aber was ist mit den 2 Monaten nach Geburt (Mutterschutz) habe da was von BasisElterngeld gelesen,muss ich dann 2 Anträge stellen, das es sich um unterschiedliche Elterngelde handelt? Mein Partner würde auch gerne Elternzeit nehmen nur kann es leider noch nicht voraussehen zu welchen Zeitpunkt. Angenommen das Kind wird Ende April geboren, kann mein Partner dann auch erst bsp. für Oktober einen Antrag fertig machen für 4 Wochen und dann im nächsten Jahr (2023) nochmal 4 Wochen und würde dann Elterngeld bekommen? Also ich würde dann Elterngeldplus und mein Partner BasisElterngeld bekommen? Sprich jeder Elterngeldleistung? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Eltern haben gemeinsame 14 Basis Monate Elterngeld zur Verfügung, dies können sie frei verteilen unter sich, wie sie wollen. Nur die Monate, in denen die Kindsmutter Mutterschaftsgeld bezieht werden immer der Mutter zugerechnet. In diesem Fall wird nämlich das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet, so das man im Ergebnis kein Elterngeld erhält. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du kannst in einem Antrag dein Elterngeld beantragen. Die Monate mit Mutterschaftsgeld als Basis und die restlichen 10 Monate als EG plus. Du bekommst dann Elterngeld bis zum 22. Lebensmonat. Sollte sich der Mutterschutz verlängern, sind dann 3 Monate Basis Dein Mann muss beide Monate zusammen beantragen und auch entsprechend Elternzeit beim AG beantragen. Im erstantrag muss man sich ja auf die ersten beiden Jahre festlegen. Er hat 2 Monate Basis oder 4 EG plus


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