Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

alexandra123

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Guten Tag, Ich bin zurzeit in Elternzeit. Sie hat gerade begonnen und ich erhalte Elterngeld plus für 22 Monate. Wir möchten gern bald noch ein Kind. Ist es möglich, dass mein Mann die Elternzeit für dieses Kind nimmt und auch das Elterngeld beantragt? Oder ist es ein Problem wenn dies während meiner Elternzeit und meines Elterngeldbezugs stattfindet? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein. Sie können sich aber auch ab dem 12. Lebensmonat vor Beginn des Mutterschutzes den Rest des EG auszahlen lassen. Liebe Grüße NB


Felica

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Ja ist, Du verschenkst aber dein Mutterschaftsgeld. Besser wäre das folgende Vorgehen. Wenn ihr es euch zutraut, würde ich direkt nach dem Wochenbett mit Nr2 starten. Kann schnell klappen, kann auch dauern. Dein Mann sollte idealerweise aktuell noch keine EZ für Kind1 eingereicht haben. Den, bei der ersten Meldung muss er sich für 2 Jahre festlegen. Jegliche Änderung in diesen 2 Jahren können dann vom AG abgelehnt werden. Klappt es, beendest du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz. Damit lebt dein wegen der EZ ruhender Vertrag wieder auf und du bekommst den vollen Anteil von der KK von bis zu 13 € und den vollen AG-Anteil wie beim ersten Kind. Die Monate an EG welche vom ersten Kind noch übrig sind, kann dein Mann dann übernehmen. Da beim 2ten Kind auch wieder geschaut wird was an Einkommen in den 12 Monaten vor Geburt bezahlt wurde, die Monate mit Mutterschutz ausgeklammert werden können, ebenso bis zu 14 Monate EG, kannst du so beim zweiten Kind das gleiche EG wie beim ersten Kind bekommen. Plus 10% Geschwisterbonus. Sofern der Mutterschutz spätestens dann beginnt wenn Kind 1 15 Monate alt wird. Dein Mann kann dann überlegen ob er für Kind 2 dann im Anschuss an Kind 1 EG für das 2te nimmt. Müsst ihr dann ausrechen ob es für euch reicht mit 2x EG. Sofern du planst beim 2ten Kind auch daheim zu bleiben.


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