Eileen91
Ich bin im Moment in Elternzeit für mein am 08.02.2021 geborenes Kind. Ich bin wieder schwanger und der vorraussichtliche Entbindungstermin ist der 28.02.2022. Ich werde dann in Mutterschutz gehen. Wie und wann muss ich der Elterngeldstelle mitteilen das ich in Mutterschutz gehen werde, da man ja nicht Mutterschaftsgeld und Elterngeld gleichzeitig bekommen kann? Vielen Dank schon mal.
Hallo, 1. Sie beenden die EZ gegenüber dem AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. 2. Das EG für Kind 1 lassen Sie sich komplett aiszahlen. Liebe Grüße NB
Eileen91
Geht das einfach so? Das heißt ich rufe quasi bei der Elterngeldstelle an und sage das ich mir das Elterngeld für mein erstes Kind auszahlen lassen will und sage dann das ich in Mutterschutz gehen werde oder?
Eileen91
Ich habe bei der Elterngeldstelle angerufen und mir wurde mitgeteilt das ich mir das Elterngeld nicht auszahlen lassen kann. Ich bekomme ja bereits Basiselterngeld und hätte ich elterngeld plus bekommen hätte es halt auf Basiselterngeld geändert werden können. Ich habe mitgeteilt das ich wieder schwanger bin und wann der vorraussichtliche Entbindungstermin ist und wurde dann gefragt ob ich mutterschaftsgeld von der AOK bekomme, habe dann ja gesagt da es mir ja zustehen müsste da ich ja noch in einem Arbeitsverhältnis stehe. Somit wurde mir mitgeteilt dass das Elterngeld mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird.
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