Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Karolcia2a

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Guten Tag Frau Bader, ich bin in der Elternzeit und erst im März 2023 arbeiten gehen soll. Wenn ich jetzt Schwager bin, wie wird das Elterngeld für mein zweites Kind gerechnet?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Anders, wenn das Kind nach dem 01.09.2021 geboren wird. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Wie beim ersten Kind.... Aus den 12 Monaten vor Geburt. Sind in diesem Zeitraum Elterngeld Zahlungen bis zum 14. Lebensmonat des Kindes und Monate mit Mutterschaftsgeld werden diese ausgeklammert. Wichtig. Die laufende Elternzeit beenden auf einen Tag zum neuen Mutterschutz. Dann gibt es Mutterschaftsgeld nach alten Vertrag


WonderWoman

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achtung, gernemama. ich weiss dass "wie beim 1. kind" in deiner antwort sich auf die brechnung bezieht. ich weiss aus der praxis aber dass viele das auf die höhe beziehen und dann irritiert sind wenn das so nicht stimmt. karolcia, wenn dein kind 3/20 geboren ist wird es der mindestsatz wenn du nicht innerhalb der elternzeit arbeitest. bei 3/21 evtl. mehr wenn du dich beeilst und dein vorheriges einkommen entsprechend hoch war. dann solltest du aber wenigstens noch 2 jahre auf eg+ ändern lassen, wenn du nicht sowieso eg+ beziehst.


Mitglied inaktiv

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Aber zwei Jahre egplus nutzen ihr auch nix.... Maximal werden 14 Monate Elterngeld ausgeklammert. Alles was danach ist zählt mit 0€ ausser man arbeitet halt


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