Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

enne

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Guten Tag. Ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe einen Sohn der im November 2017 geboren ist. Da habe ich bis Juli ‚19 Elterngeld Plus bekommen. Solange habe ich nichts dazu verdient. Seit August ‚19 bis November ‚19 habe ich auf 450€ Basis gearbeitet. Von November ‚19 bis einschließlich jetzt arbeite ich 20 Stunden die Woche. Leider habe ich keinen Anspruch auf einen notbetreuungsplatz in der Kita, so das ich seit die Friseure geschlossen hatten nur samstags 6 Stunden gearbeitet habe und der Rest der Stunden über Kurzarbeit läuft. Das sind ganz schöne Einbußen für uns. Nun bin ich in der 8. Woche erneut schwanger. Eine Freundin sagte zu mir das ich mir ein beschäftigungsverbot holen soll weil mein Elterngeld durch die Kurzarbeit sehr gering ausfallen würde. Bei dem beschäftigungsverbot bekäme ich ja mein normales Gehalt was natürlich höher ausfällt und somit das Elterngeld auch. Mir wurde auch gesagt das die Monate der Kurzarbeit ausgeklammert werden können. Nur vorher hab ich ja nur 450€ und die Monate davor garnicht verdient. Dann wäre das Elterngeld noch weniger. Können sie mir sagen was man machen kann bzw. wie sowas läuft? Lg enne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein BV kann man sich nicht holen, das wird vom Arbeitgeber ausgesprochen, wenn eine Gefährdungssituation vorliegt. Vorher musste Arbeitgeber prüfen, ob er nicht auch eine Versetzung vornehmen kann. Sollte ein Beschäftigungsverbot eingeholt werden, erhalten Sie das, was sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten, also auch kurz Arbeiter Geld. Bringt Sie also nicht weiter. Liebe Grüße NB


Dojii

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1. Ein Beschäftigungsverbot kann man sich nicht holen, es muss ausgesprochen werden, weil die Arbeit für dich als Schwangere gefährlich ist. Finanzielle Gründe für ein BV gibt es nicht. 2. Bei einem Beschäftigungsverbot würdest du ohnehin auch Kurzarbeitergeld bekommen, da ein BV dich nicht vor Einflüssen schützt, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben. 3.Aber es ist korrekt, dass Monate mit Kurzarbeitergeld nach der Gesetzesänderung ausgeklammert werden können (nicht müssen!). Hier musst du einfach gucken was für dich besser ist (also wo du mehr steuerpflichtiges Geld verdient hast). In Kurzarbeit oder davor im Minijob.


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