Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

ELLIUM

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Guten Abend, ich habe mal eine etwas blöde Frage. Ich steige durchs Elterngeld einfach nicht ganz durch. Wir haben uns dazu entschieden 24 Monate Elterngeld zu beantragen, da ich in dieser Zeit gerne schon erneuten Zuwachs bekommen möchte. Mein Mann möchte sich gerne ebenfalls zwei Monate Elternzeit mit mir zusammen nehmen. Würden wir dann beide Elterngeld bekommen (berechnet auf die letzten 12 Monate)? Ich halbiere ja quasi mein Elterngeld und bekomme es dafür 24 Monate. Muss er seine Monate auch halbieren? Er strebt an ggf auf Teilzeit zu arbeiten (falls es doch auf 4 Monate und halben Elterngeld hinausläuft, das wäre finanziell schwierig). Viele liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben zusammen 14 Mo. Basis-EG. Davon werden für die Monate mit MG idR 2 (oder 3) abgezogen. Die restlichen Monate können Sie aufteilen wie Sie wollen und auch für jeden Monat entscheiden, ob Basis oder Plus. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Zunächst bekommst du 22 Monate Elterngeld, wenn du splittest Die ersten beiden Monate sind trotz Mutterschaftsgeld immer Basis EG. Dein Mann sollte Egplus wählen (4 Monate statt 2 Monate Basis) wenn er arbeiten möchte. Jedes Einkommen wird nämlich angerechnet. Bei egplus nicht soviel.


Felica

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Du kannst nur 24 Monate nehmen wenn du kein Mutterschaftsgeld bekommst. Wenn du Mutterschaftsgeld bekommst gegen höchstens 22 monate da die Monate wo die Mutterschaftsgeld bekommen hast nicht gesplittet werden können. Für ein weiteres Kind wären aber 14 Monate das längste was berücksichtigt wird. Die Monate EG darüber hinaus werden mit 0 € gerechnet sofern du da nicht arbeitest. Das geht und gilt auch für Elternzeit.


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