luna1990
Guten Tag, ich bin aufgrund meiner 1. Schwangerschaft aktuell im Beschäftigungsverbot. Ich würde gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen und das Elterngeld auf diese Zeit gleichmäßig aufteilen lassen. Was passiert, wenn ich nach ca. 1,5 Jahren erneut schwanger bin? Komme ich dann wieder ins BV und erhalte ich somit das gleiche Gehalt wie im BV bei Schwangerschaft 1? Oder wird dann der Durchschnitt des viel geringeren "Gehaltes" der drei Monate vor Schwangerschaft 2 zur Berechnung genommen? Sprich: Ist es für mich von Nachteil, in der Elternzeit erneut schwanger zu werden und sollte ich lieber zwischendurch mindestens 3 Monate arbeiten gehen?
Hallo, in der EZ spielt ein BV keine Rolle. Erst ab dem ersten Tag danach. Liebe Grüße NB
mellomania
mit dem bv rechnen kann man nicht, da die gesetzte zum glück verschärft wurden und der AG dir einen andren arbeitsplatz zuweisen MUSS den du auch annehmen MUSST. das wird über eine gefährdungsbeurteilung gemacht. auch umsetzen in einen andren bereicht ist möglich und du kannst es nicht ablehnen. nach der elternzeit arbeiten zu gehen ist immer von vorteil. ich wurde während der elternzeit schwanger und erhielt daher nur den mindestsatz.
Mitglied inaktiv
Wieso solltest Du in der EZ ein BV bekommen. Vor was musst du da geschützt werden? Ein BV dient dem Schutze der ARBEITENDEN Mutter und deren Kind, nicht einer Mutter die in EZ daheim ist oder arbeitsunfähig weil zB krank. Ein BV kann also frühstens nach der EZ greifen. Eine Ausnahme gibt es, die Mütter welche INNERHALB der EZ arbeiten, bei denen kann es dann auch ein BV geben. Aber dann eben nur über die TZ-Beschäftigung. Davon ab, wenn Du 2 Jahre EZ nimmst ist es eh einerlei wegen Elterngeld wenn Du in dem Zeitrahmen nicht arbeitest. Jeden Monate den du nach dem 1ten Geburtstag Deines Kindes kein Einkommen hast, geht mit 0 € in die Berechnung des neuen Elterngeldes. Also erst einmal Kind bekommen, dann sich um Betreuung kümmern, dann schauen ob man TZ innerhalb der EZ machen will/kann und dann über eine mögliche Schwangerschaft nachdenken. Und dann kann man mal schauen ob es überhaupt ein BV noch gibt - zumal das Gesetz gerade so richtig angezogen wird wegen der dauernden Mißbrauchsfällen. Und wenn Du auf das gleiche EG wieder angewiesen bist, dann müsst Du eh erst einmal wieder Vollzeit arbeiten bevor du schwanger werden solltest. Alternativ, in den ersten 4/5 Monaten nach Geburt spätestens wieder schwanger werden.
Ähnliche Fragen
Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen? Vielen Dank
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Liebe Frau Bader, ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld bei Mischeinkünften - Werbungskosten im Rahmen der angestellten Tätigkeit
- Höhe des Urlaubsgeldes nach Elternzeit
- Bewerbungen während Elternzeit
- Ekternzeit vorzeitig beenden wegen Finanzielle Notlage
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit