Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld

regfina

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Hallo Frau Hatte einen für einen Auftrag ( der jetzt endete ) befristeten Arbeitsvertrag.Nun bin ich ( in der 19 SSW. ) arbeitslos und habe Anspruch auf Arbeitslosengeld. Da dieses jedoch nicht ausreicht muss ich da ich Miete zahle noch ( Aufstockung )Hartz 4 beantragen. Ist es richtig das ich dann zusätzlich kein Elterngeld erhalte und der Kindesunterhalt ebenfalls abgezogen wird ? Dann würden mir im Endeffekt nicht mehr als 400 Euro für das Kind und mich bleiben. Habe im Durchschnitt die letzten 7 Monate ca. 1050 netto verdient.Habe Steuerklasse 1. Zudem bekomme ich den Mehrbedarfszuschlag während der Schwangerschaft auch nicht , wurde mir so auf dem Amt gesagt. Vielen Dank für ihre Antwort. Mfg. regfina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, kann der Kindsvater denn keinen Unterhalt bezahlen? Ansonsten wird auf die Aufstockung das Elterngeld unter Unterhalt angerechnet. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Wo ist denn der Vater des Kindes und was verdient er netto? Spätestens ab Geburt ist er finanziell zuständig für das Kind und auch für Dich.


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