Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Fr. Bader, meine Tochter wird im Sept. 2 Jahre alt, also habe ich bei Ihr noch Erziehungsgeld bekommen. Fange im Sept. wieder an zu arbeiten. Was muss ich beachten, damit ich beim nächsten Kind Elterngeld beziehen kann. Herzlichen Dank im vorraus, lg. eins.
Hallo, grundsätzlich bekommen Sie mind. 300 € + Geschwisterbonus bis 3. Geb. Ansonsten zitiere ich das Ministerium: Mehrkindfamilien erhalten einen Geschwisterbonus. Dieser trägt in mehrfacher Hinsicht den besonderen Bedürfnissen dieser Familien Rechnung: Erstens werden bei der Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes neben Zeiten des Mutterschaftsgeldbezugs insbesondere auch Zeiten des Elterngeldbezugs ausgeklammert. Ein Absinken des Elterngelds durch das in diesen Zeiten geringere oder fehlende Erwerbseinkommen wird so vermieden. Zweitens wird das danach zustehende Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro im Monat erhöht. Und drittens wird dieser Erhöhungsbetrag abhängig von der konkreten Familiensituation gewährt. Der Anspruch besteht solange, wie mindestens ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren mit im Haushalt lebt. Bei zwei oder mehr älteren Geschwisterkindern genügt es, wenn mindestens zwei das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Geburtenabstand zu dem Kind, für das jetzt Elterngeld beantragt wird, kann dann also sogar größer als drei Jahre sein. Mit dem Ende des Monats, in dem das ältere Geschwisterkind seinen dritten bzw. sechsten Geburtstag vollendet, entfällt der Erhöhungsbetrag. Der Grundbetrag des Elterngelds läuft weiter bis zum Ende des Bezugszeitraums von zwölf oder vierzehn Monaten. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
EG bekommst du auf jeden Fall den Sockelbetrag von 300 €. Wenn du ein weiteres Kind bekommst, wird dein Nettogehalt der letzten 12 Monate zusammengerechnet und durch 12 geteilt. D.h. du bekommst auch EG wenn zu z.B. nur 6 Monate gearbeitet hast - dann wird die Summe aber auch durch 12 geteilt - davon bekommst du dann ungefähr 67 %. Weihnachts-/Urlaubsgeld o.ä. werden dabei nicht mitgezählt - nur das Nettogehalt. Einfach Daten eingeben unter http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/
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