Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hoffe, meine Frage ist nicht zu speziell.... Mein Mann hat letztes Jahr 2 Elternzeit-Monate genommen, zusätzlich zu meiner Elternzeit. Unser Sohn ist im Februar 2007 geboren, d.h. das "neue" Elterngeld, inbesondere die "Väter-Monate" waren noch sehr "neu". Wir haben bereits vor der Geburt unseres Sohnes viel herumtelefoniert (Landesamt f. soziale Dienste, Bundesministerium f. Familie) und es konnte keiner (!) genaue Auskunft geben, wie das Elterngeld dann berechnet wird. Wir wollten uns die 2 Väter-Monate nur gönnen, wenn der Verdienstausfall nicht zu groß wird. Überall wurde uns gesagt, dass es erst die Praxis zeigen werde, wie einzelne Fälle berechnet werden, da das Thema doch noch sehr neu und zudem sehr komplex sei, als dass ein einzelener dazu genau im Voraus Auskunft geben könne. Wir haben dann den Bescheid bekommen und konnten die zwei Monate voll und ganz genießen. Nun, ein Jahr später bekommen wir Post, wir hätten knapp 1000 Euro nachzuzahlen, da im 1. Bescheid falsch gerechnet wurde und WIR HÄTTEN DEN FEHLER BEMERKEN MÜSSEN. Uns wurde damals telefonisch mitgeteilt, wie wir welche Angaben zu machen haben bzgl. Zeitraum-Angabe etc. Es war für uns wirklich nicht erkennbar. Wie sollen wir einen Fehler erkennen, der vom Amt für soziale Dienste gemacht wurde, wenn uns vorher keiner genaue Auskunft geben kann, weil keiner selbst beim Amt Bescheid weiß ???????????? In dem Streit mit dem LAsD geht es mitlerweile gar nicht mehr darum, was falsch berechnet wurde, sondern nur darum, ob wir den Fehler hätten bemerken müssen oder nicht !!!!! Wie sehen Sie es ? Unsere Sachbearbeiterin vom LAsD hat heute im Telefonat total verstanden, dass ich mich aufrege und meinte es sei ein Grenzfall, es sei damals in der Anfangsphase schief gelaufen, da erst mal geguckt werden mußte, wie alles funktioniert... Wie sollen wir es dann besser wissen als die Sachbarbeiter ?? Vielen Dank für Ihre Mühe Liebe Grüße V. Herbst
Hallo, blöde Situation. Wenn es tatsächlich falsch gelaufen ist, müssen Sie es uU wirklich zurückzahlen.Selbst wenn das Amt einen Fehler gemacht hat u Sie das Geld zu Unrecht erhalten haben. Auf jeden Fall form - und fristgerecht (s. rechtsmittelbelehrung) widersprechen. Ausführlich begründen. Und wenn das fehlschlägt über einen Ra nachdenken. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, genau mit dieser Argumentation würde ich euch empfehlen, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen - ihr habt alles nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt und da die gesetzl. Regelung für euch genau so neu war wie für die Sachbearbeiterinnen konnte auch nicht mehr von euch verlangt werden. Bei der Summe würde ich mir auch glatt überlegen, einen Anwalt einzuschalten - im Erfolgsfall müssen seine Kosten dann auch mit vom Amt übernommen werden. Gruß, speedy
Ähnliche Fragen
Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet. Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt. Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...