Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Zwillinge

Frage: Elterngeld Zwillinge

TBob

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich hab hier schon im Forum gesucht und komme auch gerade von der Elterngeldberatung und bin eher verwirrter als schlauer. Wir erwarten in Kürze Zwillinge und so wie ich das Gesetz verstehe können meine Frau und ich jeweils für beide Kinder Elterngeld beantragen. Unser beider Wunsch ist es möglichst lange Zusammen Elternzeit zu nehmen und dabei Elterngeld zu bekommen. Folgende Rechnung habe ich aufgestellt und würde gerne wissen ob dies Möglich ist: Meine Frau beantragt für Kind A die ersten 12 Monate und für Kind B die Monate 13+14. Ich beantrage für Kind A die Monate 1+2 und für Kind B die Monate 3-14. Nach meinem Verständnis stände uns dann jeweils 65% des Gehaltes sowie der Mehrlingszuschlag von 300,- /Monat zu. Stimmt das? Wenn nicht welche Alternativen gibt es? Mit verzweifeltem Gruß Bob


TBob

Beitrag melden

Es besteht die Möglichkeit, dass die Kinder entweder noch in 2014 kommen oder in 2015. Wäre es möglich für beide Jahre eine Antwort zubekommen? Für mich ist diese Antwort extrem wichtig, da davon abhängt wie viel Elternzeit ich beim Arbeitgeber einreichen muss. Mit besten Grüßen und Dank für Ihre Mühe und Hilfe Bob


luvi

Beitrag melden

Hallo, Finanziell wärs bei Euch besser, wenn die Kinder noch 2014 kommen würden. Da könnt Ihr beide nämlich Elterngeld für jeweils ein Kind bekommen und noch zusätzlich für jedes Kind 300 Euro Mehrlingszuschlag. Wenn ich mich nicht irre, gibts 2015 insgesamt 12 Elterngeldmonate plus 4 Partnermonate, plus Mehrlingszuschlag. Die Elterngeldmonate können aber nur ein Mal berechnet werden. Frag doch mal im Mehrlingsforum nach. Die sind sicher fitter in Zwillingsfragen als ich. Luvi


TBob

Beitrag melden

Danke für den Tipp. Da werde ich heute Abend mal mein Problem posten. Das wir uns in 2015 schlechter stellen hab ich auch schon gehört aber wie genau es sich in meinem gewünschten Fall verhält hätte ich gerne gewusst. Und mit den Partnermonaten greift wohl erst ab Mitte des Jahres. Da werden wir dann auch im Regen stehen gelassen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo. Zu dem neuen Urteil zum Elterngeld bei Zwillingen: Für Mütter, die 12 Monate zu Hause blieben und Elterngeld+ Mehrlingsbonus erhielten, ändert sich nichts oder? Sie haben auch keinen Anspruch auf Elterngeld für den 13. und 14. Monat? LG

Hallo Frau Bader, unsere Kinder wurden Dez. 2010 geboren. Meine Frau blieb zuhause und beantragte das Elterngeld für 12 Monate für beide Kinder. Als Beispiel 1000 € + 300 € Mehrlingsbonus. Sie fängt im Dez. 2013 wieder an ihrer alten Arbeitsstelle an. Ich bin seinerzeit weiter arbeiten gegangen. Das Urteil aus dem Juni 2013 betrifft ja eigentl ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zur Neuregelung des Elterngeldes bei Mehrlingsgeburten eine Frage. Aus dem unten genannten Gesetzestext werde ich nicht ganz schlau. Das doppelte Elterngeld wird ja schon bereits zum 1.1.2015 abgeschafft und dafür soll man dann als Zwillingseltern als Verbesserung Elterngeld plus sowie 4 Partnerschaftsmonate erhal ...

Hallo Frau Bader, Meine Frage bezieht sich auf das Elterngeld bei Zwillingsgeburt. Errechneter ET ist der 12.11.2014. Mein Mann möchte ab dann 2 Monate in Elternzeit gehen, ich insgesamt 24 Monate.Wie verhält sich die Beantragung des Elterngeldes?Würde mein Mann dann für den 1. und 2. Lebensmonat des Kindes A Elterngeld beantragen und ich für de ...

Wie ist das mit dem Elterngeld für Zwillinge geregelt? Stimmt es, dass man 12 Basis Monate beziehen kann und dann für den 2. Zwilling Basis Elterngeld für Monat 13 + 14 Zwillinge geboren in 5/21

Hallo,   ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr.  Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...

Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...

Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt.  Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat?    Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre)  und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...