Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Zwillinge

Frage: Elterngeld Zwillinge

TBob

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich hab hier schon im Forum gesucht und komme auch gerade von der Elterngeldberatung und bin eher verwirrter als schlauer. Wir erwarten in Kürze Zwillinge und so wie ich das Gesetz verstehe können meine Frau und ich jeweils für beide Kinder Elterngeld beantragen. Unser beider Wunsch ist es möglichst lange Zusammen Elternzeit zu nehmen und dabei Elterngeld zu bekommen. Folgende Rechnung habe ich aufgestellt und würde gerne wissen ob dies Möglich ist: Meine Frau beantragt für Kind A die ersten 12 Monate und für Kind B die Monate 13+14. Ich beantrage für Kind A die Monate 1+2 und für Kind B die Monate 3-14. Nach meinem Verständnis stände uns dann jeweils 65% des Gehaltes sowie der Mehrlingszuschlag von 300,- /Monat zu. Stimmt das? Wenn nicht welche Alternativen gibt es? Mit verzweifeltem Gruß Bob


TBob

Beitrag melden

Es besteht die Möglichkeit, dass die Kinder entweder noch in 2014 kommen oder in 2015. Wäre es möglich für beide Jahre eine Antwort zubekommen? Für mich ist diese Antwort extrem wichtig, da davon abhängt wie viel Elternzeit ich beim Arbeitgeber einreichen muss. Mit besten Grüßen und Dank für Ihre Mühe und Hilfe Bob


luvi

Beitrag melden

Hallo, Finanziell wärs bei Euch besser, wenn die Kinder noch 2014 kommen würden. Da könnt Ihr beide nämlich Elterngeld für jeweils ein Kind bekommen und noch zusätzlich für jedes Kind 300 Euro Mehrlingszuschlag. Wenn ich mich nicht irre, gibts 2015 insgesamt 12 Elterngeldmonate plus 4 Partnermonate, plus Mehrlingszuschlag. Die Elterngeldmonate können aber nur ein Mal berechnet werden. Frag doch mal im Mehrlingsforum nach. Die sind sicher fitter in Zwillingsfragen als ich. Luvi


TBob

Beitrag melden

Danke für den Tipp. Da werde ich heute Abend mal mein Problem posten. Das wir uns in 2015 schlechter stellen hab ich auch schon gehört aber wie genau es sich in meinem gewünschten Fall verhält hätte ich gerne gewusst. Und mit den Partnermonaten greift wohl erst ab Mitte des Jahres. Da werden wir dann auch im Regen stehen gelassen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo. Zu dem neuen Urteil zum Elterngeld bei Zwillingen: Für Mütter, die 12 Monate zu Hause blieben und Elterngeld+ Mehrlingsbonus erhielten, ändert sich nichts oder? Sie haben auch keinen Anspruch auf Elterngeld für den 13. und 14. Monat? LG

Hallo Frau Bader, unsere Kinder wurden Dez. 2010 geboren. Meine Frau blieb zuhause und beantragte das Elterngeld für 12 Monate für beide Kinder. Als Beispiel 1000 € + 300 € Mehrlingsbonus. Sie fängt im Dez. 2013 wieder an ihrer alten Arbeitsstelle an. Ich bin seinerzeit weiter arbeiten gegangen. Das Urteil aus dem Juni 2013 betrifft ja eigentl ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zur Neuregelung des Elterngeldes bei Mehrlingsgeburten eine Frage. Aus dem unten genannten Gesetzestext werde ich nicht ganz schlau. Das doppelte Elterngeld wird ja schon bereits zum 1.1.2015 abgeschafft und dafür soll man dann als Zwillingseltern als Verbesserung Elterngeld plus sowie 4 Partnerschaftsmonate erhal ...

Hallo Frau Bader, Meine Frage bezieht sich auf das Elterngeld bei Zwillingsgeburt. Errechneter ET ist der 12.11.2014. Mein Mann möchte ab dann 2 Monate in Elternzeit gehen, ich insgesamt 24 Monate.Wie verhält sich die Beantragung des Elterngeldes?Würde mein Mann dann für den 1. und 2. Lebensmonat des Kindes A Elterngeld beantragen und ich für de ...

Wie ist das mit dem Elterngeld für Zwillinge geregelt? Stimmt es, dass man 12 Basis Monate beziehen kann und dann für den 2. Zwilling Basis Elterngeld für Monat 13 + 14 Zwillinge geboren in 5/21

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...

Guten Morgen,   meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe.   Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...