Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Zwillinge

Frage: Elterngeld Zwillinge

TBob

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich hab hier schon im Forum gesucht und komme auch gerade von der Elterngeldberatung und bin eher verwirrter als schlauer. Wir erwarten in Kürze Zwillinge und so wie ich das Gesetz verstehe können meine Frau und ich jeweils für beide Kinder Elterngeld beantragen. Unser beider Wunsch ist es möglichst lange Zusammen Elternzeit zu nehmen und dabei Elterngeld zu bekommen. Folgende Rechnung habe ich aufgestellt und würde gerne wissen ob dies Möglich ist: Meine Frau beantragt für Kind A die ersten 12 Monate und für Kind B die Monate 13+14. Ich beantrage für Kind A die Monate 1+2 und für Kind B die Monate 3-14. Nach meinem Verständnis stände uns dann jeweils 65% des Gehaltes sowie der Mehrlingszuschlag von 300,- /Monat zu. Stimmt das? Wenn nicht welche Alternativen gibt es? Mit verzweifeltem Gruß Bob


TBob

Beitrag melden

Es besteht die Möglichkeit, dass die Kinder entweder noch in 2014 kommen oder in 2015. Wäre es möglich für beide Jahre eine Antwort zubekommen? Für mich ist diese Antwort extrem wichtig, da davon abhängt wie viel Elternzeit ich beim Arbeitgeber einreichen muss. Mit besten Grüßen und Dank für Ihre Mühe und Hilfe Bob


luvi

Beitrag melden

Hallo, Finanziell wärs bei Euch besser, wenn die Kinder noch 2014 kommen würden. Da könnt Ihr beide nämlich Elterngeld für jeweils ein Kind bekommen und noch zusätzlich für jedes Kind 300 Euro Mehrlingszuschlag. Wenn ich mich nicht irre, gibts 2015 insgesamt 12 Elterngeldmonate plus 4 Partnermonate, plus Mehrlingszuschlag. Die Elterngeldmonate können aber nur ein Mal berechnet werden. Frag doch mal im Mehrlingsforum nach. Die sind sicher fitter in Zwillingsfragen als ich. Luvi


TBob

Beitrag melden

Danke für den Tipp. Da werde ich heute Abend mal mein Problem posten. Das wir uns in 2015 schlechter stellen hab ich auch schon gehört aber wie genau es sich in meinem gewünschten Fall verhält hätte ich gerne gewusst. Und mit den Partnermonaten greift wohl erst ab Mitte des Jahres. Da werden wir dann auch im Regen stehen gelassen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo. Zu dem neuen Urteil zum Elterngeld bei Zwillingen: Für Mütter, die 12 Monate zu Hause blieben und Elterngeld+ Mehrlingsbonus erhielten, ändert sich nichts oder? Sie haben auch keinen Anspruch auf Elterngeld für den 13. und 14. Monat? LG

Hallo Frau Bader, unsere Kinder wurden Dez. 2010 geboren. Meine Frau blieb zuhause und beantragte das Elterngeld für 12 Monate für beide Kinder. Als Beispiel 1000 € + 300 € Mehrlingsbonus. Sie fängt im Dez. 2013 wieder an ihrer alten Arbeitsstelle an. Ich bin seinerzeit weiter arbeiten gegangen. Das Urteil aus dem Juni 2013 betrifft ja eigentl ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zur Neuregelung des Elterngeldes bei Mehrlingsgeburten eine Frage. Aus dem unten genannten Gesetzestext werde ich nicht ganz schlau. Das doppelte Elterngeld wird ja schon bereits zum 1.1.2015 abgeschafft und dafür soll man dann als Zwillingseltern als Verbesserung Elterngeld plus sowie 4 Partnerschaftsmonate erhal ...

Hallo Frau Bader, Meine Frage bezieht sich auf das Elterngeld bei Zwillingsgeburt. Errechneter ET ist der 12.11.2014. Mein Mann möchte ab dann 2 Monate in Elternzeit gehen, ich insgesamt 24 Monate.Wie verhält sich die Beantragung des Elterngeldes?Würde mein Mann dann für den 1. und 2. Lebensmonat des Kindes A Elterngeld beantragen und ich für de ...

Wie ist das mit dem Elterngeld für Zwillinge geregelt? Stimmt es, dass man 12 Basis Monate beziehen kann und dann für den 2. Zwilling Basis Elterngeld für Monat 13 + 14 Zwillinge geboren in 5/21

Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes:   1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland.  Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...

Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten.   Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024).   Aktuell bin ich im Dezember ...

Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat.  Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer?  Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?