Tweety12
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zur Neuregelung des Elterngeldes bei Mehrlingsgeburten eine Frage. Aus dem unten genannten Gesetzestext werde ich nicht ganz schlau. Das doppelte Elterngeld wird ja schon bereits zum 1.1.2015 abgeschafft und dafür soll man dann als Zwillingseltern als Verbesserung Elterngeld plus sowie 4 Partnerschaftsmonate erhalten. Dieses betrifft aber erst Kinder die ab dem 1.7.2015 geboren werden. Was ist denn demnach mit den werdenden Eltern von Zwillingen die genau in diesem Zwischenraum, zB Januar und Februar geboren werden. Da gibt es doch eine Lücke? Wie ist dieses zu verstehen? (Zum 01.01.2015 wird das doppelte Elterngeld für Mehrlingseltern wieder abgeschafft. Stattdessen können Mehrlingseltern ab Januar 2015 das sog. Elterngeld-Plus + Partnerschaftsbonusmonate für ihre Kinder in Anspruch nehmen, die ab dem 01.07.2015 geboren werden.) Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, nach meiner Kenntnis gilt das für Kinder ab Geburt 01.01.2015 - alles andere wäre ja Blödsinn Liebe Grüße NB
Raja2009
Hallo, das Gesetz zur Einführung des Elterngelld Plus [...] tritt zum 01.01.2015 in Kraft. Darin wird explizit der § 1 BEEG geändert indem der Satz angefügt wird "Bei Mehrlingsgebuhrten besteht nur ein Anspruch auf Elterngeld" . In der Übergangsvorschrift § 27 BEEG wird geregelt, dass für alle Kinder die zwischen 01.01.15 und 30.06.15 geboren werden genau diese Regelung (kein Anspruch auf doppeltes Elterngeld) gilt, aber ansonsten die alten Vorschriften (Fassung bis 31.12.2014) weitergelten. Frau Bader, gibt es denn eine Möglichkeit dagegen vorzugehen? Das ist doch offensichtlich eine absichtliche Benachteiligung der Eltern deren Kinder zwischen 01.01.2015 und 30.06.2015 geboren werden. Viele Grüße
ZwilliePapa
Hallo, ich hatte diesbezüglich bereits einen Termin bei unserer Elterngeldstelle. Eine zuverlässige Aussage wollte die Sachbearbeiterin nicht tätigen, da sie noch keine Schulung erhalten hatte. Die "Grauzone" vom 1.1.2015-1.7.2015 bestätigte die Dame. Sie verwies jedoch mehrfach darauf Widerspruch einzulegen, da sie und viele ihrer Kollegen durchaus gute Erfolgschancen bei einem Rechtsstreit sehen. Meine Persönliche Meinung: Nur dadurch das 2 Kinder am selben Tag geboren werden, dürfen sie nicht benachteiligt werden. Diese schlägt sich aber insbesondere in der Zeit der direkten Zuwendung nieder. Sprich: Ich möchte meine Familie unterstützen, kann es aber aus finanziellen Gründen nicht (kein doppeltes Elterngeld) Die Grauzone zwischen dem 1.1.2015 und dem 1.7.2015 schlägt dem Fass den Boden aus. Ich werde mich rechtlich beraten lassen und hoffe auf viele Mitstreiter. Frau Bader, haben sie zu diesem Thema hilfreiche Infos für uns?
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