Mitglied inaktiv
liebe nicole bader, eine ergänzungsfrage zu unten. wie es scheint, haben wir zwei möglichkeiten: - entweder mein mann nimmt direkt nach der geburt für zwölf monate elternzeit und ich lasse meine beiden monate ausfallen (was ja wohl hoffentlich geht, da wir auch mein gehalt angewiesen sind) - ich nehme die ersten beiden monate (bekomme ich dann mein volles gehalt oder "nur" den höchstsatz von 1800 euro? es wäre doch unlogisch, wenn ich durch das elterngeld in meiner mutterschutzzeit schlechter gestellt würde) und mein mann die monate 3-14. habe ich das so richtig verstanden? das modell, das uns vorschwebte, dass mein mann die ersten zwölf monate übernimmt und ich monat 13 und 14, scheint ja nicht zu gehen, wenn ich es richtig verstanden habe. mit freundlichen grüßen magistra
Hallo, den Mutterschutz nach der Geburt MUSS man nehmen-deshalb kann Ihr Mann zwar parallel auch zu Hause bleiben, das EG wird aber angerechnet. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Die ersten Zeit, bekommt ihr eh kein Elterngeld, solang du im Mutterschutz bist. Also bekommt man von daher eh nur 12 Monate(wenn der Partner 2 Monate nimmt). Volles Gehalt, 13 euro Pro Tag zahlt die Krankenkasse, den Rest der fehlt zahlt dein Arbeitgeber.
Mitglied inaktiv
Hallo, sofern du Angestellte und nicht Beamte od. Selbständig bist, gelten die ersten 8 Wochen nach der Geburt automatisch als "Elterngeld-Zeit" für dich. Wenn die Mutterschutz-Leistungen (Lohnfortzahlung) höher sind als das theoretische Elterngeld, wird natürlich nichts gekürzt. D.h. wenn dein Partner auch mind. 2 Monate nimmt, bleiben euch noch weitere 10mon zur freien Aufteilung. Gruß, Speedy
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