babylu_13
Hallo Frau Bader, ich erwarte im Juli 2017 ein weiteres Kind. Im August 2016 bin ich nach der Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten. D.h. es würde mein Gehalt von August 2016 bis Juni 2017 berücksichtigt. d.h. nur 11 Monate. Da ich aber Beamtin bin erhalte ich mein Geld immer Ende des Vormonats. D.h. mein erstes Gehalt erhielt ich im Juli 2016 (für August). Nachdem Zuflussprinzip wäre als Gehalt von Juli 2016 (Augustgehalt) bis Juni 2017 (Juligehalt) zuberücksichtigen, also 12 Monate anstatt nur 11. Dies macht natürlich einen erheblichen unterschied in der Elterngeldhöhe. Können Sie mir sagen, ob das Zuflussprinzip für die Berechnung des Elterngeldes hier Anwendung finden würde?
Hallo, darüber wird gestritten. Ich würde mich auf folgendes berufen: Zwar mag der Wortlaut für sich genommen sowohl das enge wie das modifizierte Zuflussprinzip zulassen. Der Begriff des Erzielens ist vom BSG jedoch im Zusammenhang mit der Bemessung anderer Sozialleistungen dahin ausgelegt worden, dass er sowohl das zugeflossene als auch das erarbeitete - erst später oder verspätet zugeflossene - Arbeitsentgelt erfasst (vgl BSG Urteil vom 28.6.1995, BSGE 76, 162, 164 f = SozR 3-4100 § 112 Nr 22 S 91) Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Man geht 12 Monate rückwärts, Zeiten mit Mutterschutz können ausgeklammert werden. je nachdem wann im Juli der Et ist und wann dann der Mutterschutz beginnt kann es sein das Juli und Juni komplett rausfallen. Warst Du davor für mehr wie ein Jahr in EZ? Weil die Zeit wo du EG (aber nur das erste Jahr) bekommen hast werden auch ausgeklammert und durch Monate die vor dem Mutterschutz des vorherigen ersetzt. Ansonsten wird eben jeder Monat indem Du kein Einkommen hattest mit 0 € gerechnet. Evtl könnte es also sinnvoll sein nicht auf den vorgeburtlichen Mutterschutz zu bestehen. Oder evtl in Teilen. Das würde dann den Schnitt geringfügig nach oben setzen. Wäre eine Überlegung wenn Dein Mutterschutz zB am 26.06 beginnen würde, dann doch den Juni voll zu machen und die paar Tage länger zu arbeiten damit der Monat noch komplett in die Berechnung geht. Sonst könnte eben auch Juni raus fallen, das hieße dann Einkommen von August16 - Mai17, also 10 Monate mit, 2 Monate ohne Einkommen. So jedenfalls mein Kenntnisstand, da kann ich mich aber auch irren. Würde da mal bei der EG-Kasse direkt nachfragen.
babylu_13
ich war 3 Jahre in Elternzeit, daher fällt die Option mit dem alten Gehalt leider raus. Als Beamtin erhalte ich jedoch im Mutterschutz auch mein normales Gehalt weiter, daher sollte der Juni mit dem Mutterschutz doch auch nicht rausfallen oder?
Ähnliche Fragen
Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen? Vielen Dank
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Liebe Frau Bader, ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Keine Kita was mit Arbeitsplatz?
- Teilzeit - Wochentage Mo- Fr
- Elterngeld bei Mischeinkünften - Werbungskosten im Rahmen der angestellten Tätigkeit
- Höhe des Urlaubsgeldes nach Elternzeit
- Bewerbungen während Elternzeit
- Ekternzeit vorzeitig beenden wegen Finanzielle Notlage
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1