kanoninberlin
Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind ist 20 Monate alt, ich habe im 18. Monat Antrag für Elterngeld plus gestellt, es wurde leider abgelehnt, mit der Begründung, dass der Antrag spätestens im 15. Lebensmonat des Kindes gestellt werden muss, im BEEG habe ich aber nicht gefunden, dass es solche Frist für Antragstellung gibt, in Info-Broschüre wird auch nicht auf die Frist hingewiesen. Die Frist für Widerspruch ist jetzt auch abgelaufen, da ich in letzter Zeit nicht in Berlin war. Wäre besser, einen neuen Antrag zu stellen? Ist es tatsächlich so, dass man bis 15. Monat den Antrag stellen soll? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Kanon
Hallo, da haben mir meine Vorredner schon alle Informationen vorweggenommen. Liebe Grüße NB
Felica
Ja ist so. Es muss mindestens ein Elternteil ab dem 15ten Monat EG beziehen. Das dürfte auch so da stehen.
Dojii
§ 4 Abs. 1 BEEG: "Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Abweichend von Satz 1 kann Elterngeld Plus nach Absatz 3 auch nach dem 14. Lebensmonat bezogen werden, solange es ab dem 15. Lebensmonat (!) in aufeinander folgenden Lebensmonaten von zumindest einem Elternteil in Anspruch genommen wird." Da steht es. Ein neuer Antrag würde dir auch nichts bringen, da der ja noch später eingehen würde, als der bereits abgelehnte. Für dein Kind kann schlichtweg kein Elterngeld mehr bezogen werden, da es zu alt ist. In der Elterngeldbroschüre des zuständigen Ministeriums steht es unter Anderem auf Seite 23 (mittig). https://www.bmfsfj.de/blob/93614/ae836eac57176f0e284865bdacb456ec/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf
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