Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld/zeit ohne Eintrag Vater in Geburtsurkunde

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld/zeit ohne Eintrag Vater in Geburtsurkunde

maja905

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Liebe Frau Bader, ich mache mir viele Gedanken um folgendes Problem: Ich erwarte in ca 4 wochen mein Kind. Lebe mit Vater zusammen. Vaterschaft ist beim Jugendamt anerkannt. Sorgerecht wurde beim Jugendamt geteilt. Wir sind nicht verheiratet. Er wird Monat 1 und 7 Elternzeit/Elterngeld beziehen. Er hat seine Geburtsurkunde verloren, ist nicht Deutsch und bis zur Geburt ist definitiv keine neue zu bekommen. Wir haben eine Kopie einer Geburtsurkunde auf portugiesisch (ausgestellt 1993) und eine beglaubigte Übersetzung einer anderen Geburtsurkunde (ausgestellt 1994) aber sonst gleicher Inhalt und werden es damit beim Standesamt versuchen. Hier nun meine Fragen: 1. Hat es Chancen da auf die Kulanz im Standesamt zu hoffen? 2. Wird die Geburtsurkunde dann trotzdem auf mich ausgestellt, ohne seinen Namen? (Ich brauche die ja auch für meine Elternzeit direkt nach der Geburt) Wenn er nicht mit drin steht 3. Wie kann er trotzdem seine angekündigte Elternzeit ab Geburt nehmen, welche Unterlagen braucht dann der Arbeitgeber? Reicht dafür die Geburtsurkunde ohne seinen Namen? 4. Kann er den Elterngeldantrag stellen?Mit welchen Unterlagen Ich freue mich über eine Antwort, vielen Dank vorab. Liebe Grüße Maja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein 2. Ja, aber nur auf Sie 3. Wenn die Vaterschaft doch anerkannt ist (ohne Geburturkunde?) ist es doch kein Problem 4. Ja Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Wie habt ihr denn die Anerkennung gemacht ? Das ist doch ein Dokument welches seine Vaterschaft belegt. Oder ist die Anerkennung noch nicht wirksam? Wenn ihr eine beglaubigte Übersetzung habt, dann reicht das doch.


maja905

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wir habe die Anerkennung und das geteilte Sorgerecht beim Jugendamt gemacht. Ich habe heute beim Standesamt angerufen, die brauchen definitiv eine ORIGINAL Geburtsurkunde mit zugehöriger Übersetzung, das wird eeewig dauern. Vorher bekommen wir die Urkunde nicht und auch keine Erstzbescheinigung, NIX. Da wir das gemeinsame Sorgerecht haben kann das Kind auch nicht auf mich alleine angemeldet werden. Ich bin hochschwanger und mache mir solche Sorgen, alle unsere Pläne sind nun gefährdet, ohne Geburtsurkunde : kein Mutterschaftsgeld, keine Versicherung für das Kind, der Vater wollte eigentlich den 1. monat Elternzeit nehmen... So ein Mist, was soll ich nur machen...


Sternenschnuppe

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Ach Du sch..... Laienhafter Tipp : gehe zum Jugendamt mit dem Vater zusammen, erzähl ihnen die Geschichte und frag ob man das vorläufig rückgängig machen kann. Ob das geht weiß ich nicht, aber das Kind ist ja noch nicht geboren. Dann kannst Du alleine anmelden, Elterngeld bekommen und er nimmt seine Monate wenn das geklärt ist. Aus welchem Land kommt er denn, dass das so lange braucht ?


luvi

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Hallo, aus eigener Erfahrung kann ich dir den Tipp geben, bei einem anderen Standesamt nachzufragen. Die haben scheinbar nen Spielraum was das angeht. Bei uns wollte das eine Standesamt die Übersetzung der Geburtsurkunde meines Lebensgefährten nicht anerkennen. Unser Sohn ist nun im Nachbarlandkreis geboren, da gings ohne Probleme. die Botschaft kann euch bei der Beschaffung der Urkunde mit Übersetzung helfen. Kostet zwar was, geht aber wahrscheinlich schneller. Viel Glück euch. Luvi


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