Nios
Hallo! Unser Sohn ist im April d. Jahres geboren. Ich nehme zwei Jahre Elternzeit und bekomme ein Jahr Elterngeld. Mein Mann befindet sich zur Zeit in der Umschulung. Der Landkreis hat gesagt, dass mein Mann auch zwei Monate Elterngeld beantragen kann, darf aber ganz normal 40 Std. / Woche arbeiten. Er würde dann den Mindessatz von 300 Euro bekommen (also 2 x 300 Euro ). Wäre also blöd, dass nicht zu beantragen. Nur leider macht sein Chef da nicht mit. Er meint, dass würde nicht gehen und bräuchte eine rechtliche Grundlage. Der Landkreis konnte mir da nicht weiterhelfen. Haben Sie eine Idee? Vielen Dank
Hallo Wieso arbeiten, ich denke, er macht eine Umschulung? Arbeiten darf er nur 30 std, studieren voll Liebe Grüsse NB
Nios
Er macht eine betriebliche Umschulung mit Lehrgängen.
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