sherlock-helga
Hallo! Ich beschäftige mich momentan mit den Anträgen für Elterngeld und Elternzeit. In einer Broschüre des BMFSFJ wird empfohlen, Elternzeit erst ab Ablauf der 8 Wochen Mutterschutz zu nehmen. Jetzt kam mir die Idee, dass ich dann doch auch das Elterngeld ab dem 3. Lebensmonat beantragen könnte, da ich in den ersten Monaten ja eh Bezüge zum Mutterschutz bekomme, also kein zusätzliches Elterngeld. Dazu ist zu sagen, dass ich nur ElterngeldPlus beantragen möchte. Dazu habe ich nur die Info gefunden, dass BasisElterngeld nur in den ersten 14 Monaten, ElterngeldPuls aber auch in den Monaten danach bezogen werden kann. Keine weitere Frist. Also frage ich mich, ob meine Idee, Elterngeld und -zeit erst ab Monat 3 zu beantragen, so klappt und erlaubt ist oder wo mein Denkfehler liegt. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! S. Sperling
Hallo, nein, die Monate mit MG-Bezug werden automatisch der Mutter zugeordnet. Insofern finde ich den Ratschlag irreführend. Liebe Grüße NB
HeyDu!
Die Idee ist gut, klappt aber nicht. Elternzeit beginnt im Anschluss an den Mutterschutz. §15 Abs. 2. BEEG §16 Abs . 1 BEEG Mutterschutzzeit wird jedoch der Elternzeit zugerechnet. Bei regulärem Mutterschutz sind die ersten zwei Basis Monate EG schon automatisch weg... BG
HeyDu!
Achso, folglich ist praktisch betrachtet daher 10 x Basis EG oder 23 x EG Plus möglich. (Tatsächliche Zahlungen) VG
sherlock-helga
Nach 20x Lesen habe ich das Kauderwelsch der Gesetze dann auch mal halbwegs verstanden... :D Ich nehme an für das Elterngeld gibt es dann auch keine Gesetzeslücke, die man nutzen kann. Schade, ich dachte, ich hätte ne schlaue Idee gehabt. Übrigens @HeyDu! EGPlus ist nach der Mutterschutzfrist nur noch für 20 Monate (+ die Partnermonate), da die beiden 1. Monate automatisch als BasisEG angerechnet werden.
HeyDu!
20 statt 23
... vertippt.
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