Eka84
Hallo ich hab mich vor kurzem von meinem Partner getrennt. Ich bin derzeit in Elternzeit, wir haben einem 4 Monate alten Sohn gemeinsam. Ich kriege das Basis Eltengeld ca.1000€ . Das mit dem Kindesunterhalt haben wir noch nicht geklärt und wir haben immer noch gemeinsamen Mietvertrag. Er will bald ausziehen und ich kann mir jetzt nicht mehr alleine unsere gemeinsame Wohnung leisten und ich kann keine günstigere finden bei dem einkommen. Hab ich das Recht auf Wohngeld? Mit freundlichen Grüßen, Eka C.
Hallo, das hängt von vielen Faktoren ab. Nicht jede Wohnung ist für Wohngeld geeignet. Außerdem ist die Frage, wieviel Einkommen Sie haben . Dies bemisst sich hier nach dem EG + Unterhalt. Liebe Grüße NB
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Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
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