roza_soza
Guten Morgen, Ich beziehe momentan Elterngeld für mein dieses Jahr geborenen Kind. Nun werde ich diese Woche Weihnachtsgeld von meinem Arbeitgeber erhalten (bekomme alle Angestellten im ersten Jahr der Elternzeit laut Tarifvertrag, Ich arbeite seit dem Mutterschutz nicht mehr). Bei der Brechnung des Elterngeldes wird das Weihnachtsgeld ja nicht mit einbezogen. Gehe ich nun richtign der Annahme, dass ich der Elterngeldstelle dann auch nicht mitteilen muss, dass ich Weihnachtsgeld erhalte? Vielen Dank und eine schöne Adventszeit,
Hallo, Einmalzahlungen sind unrelevant. Es kommt also darauf an, wie es auf der Lohnbescheinigung genannt wird. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja, das ist richtig. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sind nicht relevant.
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