Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und Provision aus Vorjahr

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld und Provision aus Vorjahr

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Ich schreib noch mal hier, damits unten nicht verloren geht ;) Nein, es geht mir nicht um die Firma. Ich möchte wissen, ob ich die Provision aus dem Vorjahr, die ich erst jetzt als Novembergehalt ausgezahlt bekomme, bei der Elterngeldstelle melden muss, und ob mir die Summe vom Elterngeld für diesen Monat November dann abgezogen wird. Was extrem ärgerlich wär... Danke & Gruß Katty


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Einmalzahlungen werden bei der Einkommensermittlung nicht berücksichtigt, weil es insbesondere bei einer Erwerbstätigkeit nach der Geburt auf Zufall beruht, ob eine solche im Bezugszeitraum anfällt. Liebe Grüsse, NB


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