Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader (und alle anderen natürlich), ich habe vor einiger Zeit gepostet und im Hinblick auf die Berechnung des Elterngeldes nach der Berücksichtigung der Provision (wird seit 10 Jahren quartalweise bezahlt) gefragt. Eine Berücksichtigung müßte Ihrer Meinung nach erfolgen. Nun habe ich aber gehört, dass wenn auf dem Gehaltsnachweis die Provision in der Spalte St mit S (sonstiger Bezug) und in der Spalte SV mit E (Einmalzahlung) ausgewiesen wird, die Provision mithin nicht berücksichtigt wird. Ist das tatsächlich so??? Das würde mein Elterngeld mal eben halbieren :-( Danke im voraus für Ihre Antwort. Viele Grüße
Hallo, fragen Sie bitte mal auf dem Steuerberaterforum. Meine Meinung habe ich ja schon gepostet Liebe Grüsse, NB
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