Pusteblume2020
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Neverland
Als offizielle Pflegeperson hast du eine zulässigen Arbeitszeit welche nicht überschritten werden darf. Das passt nicht zum VZ-Job. Wäre auch wichtig wegen Rentenansprüche. Ob das in der EZ zulässig ist, würde ich erfragen. Es gilt halt wie ein "Job, im weiteren Sinne. Pflegegeld steht nur der Person zu, die den Pflegegrad hat. Was diese damit macht ist ihre Sache. Darüber hinaus darf es nicht angerechnet werden.
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