Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und Pflegeperson

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld und Pflegeperson

Pusteblume2020

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Hallo Frau Bader, Aktuell arbeite ich Vollzeit Ab Ende November bin ich im Mutterschutz, bekomme Mutterschaftsgeld und danach Elterngeld. Nehme für 2 Jahre Elternzeit. Ich bin seit 2021 Pflegeperson von meiner Schwiegermutter ( teile es mir mir meinen Mann) . Sie hat Pflegegrad 2. Bekomme dafür kein Entlohnung ( Pflegegeld o.ä. ). Mein Schwiegervater muss nun auch einen Pflegegrad beantragen - er hat beginnende Demenz. 1. Hat dies Auswirkungen auf das Elterngeld? 2. Kann ich zusätzlich im Elterngeldbezug stehen und von beiden Pflegeperson sein oder hat dies Nachteile für mich ? Vielen Dank


Neverland

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Als offizielle Pflegeperson hast du eine zulässigen Arbeitszeit welche nicht überschritten werden darf. Das passt nicht zum VZ-Job. Wäre auch wichtig wegen Rentenansprüche. Ob das in der EZ zulässig ist, würde ich erfragen. Es gilt halt wie ein "Job, im weiteren Sinne. Pflegegeld steht nur der Person zu, die den Pflegegrad hat. Was diese damit macht ist ihre Sache. Darüber hinaus darf es nicht angerechnet werden.


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