Liebe Frau Bader, ich entbinde im Juli. Im Jahr 2015 habe ich selbstständig, nicht-selbstständig und im Rahmen eines Nebenjobs gearbeitet. Ich würde, wenn ich voll in Elternzeit gehe, den Höchstsatz von 1800 Euro bekommen. Ich würde aber gerne 5 Stunden pro Woche arbeiten. Würde mir das Geld zusätzlich zu den 1800 Euro ausgezahlt werden oder wird das automatisch abgezogen, sodass es gar nicht sinnvoll wäre zu arbeiten? LG Sonnenblume
von Sonnenblume1982 am 19.04.2016, 14:59