Julia1407
Guten Tag Frau Bader, mein Mann und ich machen gerade unsere Steuererklärung. Ich befinde mich seit 2021 komplett in EZ. Mein Mann ist Alleinverdiener, beide in Steuerklasse 4. Allgemein wird dazu geraten, dass eine Steuererklärung in der Elternzeit getrennt voneinander abgegeben wird, um eine mögliche Nachzahlung abzumildern. Was muss ich bei der Kirchensteuer beachten? Ich habe keine gezahlt, mein Mann hat auf seiner Abrechnung " Kirchensteuer für Ehegatte" stehen . Muss diese dann im Nachhinein trotzdem gezahlt werden, wenn wir die Steuererklärung getrennt voneinander abgeben? Sind leider absolute Anfänger in dem Bereich. Wir danken Ihnen vorab für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen, Julia
Hallo, ich bin kein Steuerberater. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Das ist keine Frage an eine Rechtsanwältin, sondern für einen Steuerberater/in.
Julia1407
Stimmt, Verzeihung. Frage kann ignoriert werden.
Neverland
Bei 4/4 und du in EZ werdet ihr kaum nachzahlen müssen. Die Gefahr besteht eher wenn 3/5 gewählt wurde.
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