Taschi3789
Hallo Frau Bader, leider beziehe ich aufgrund der Trennung meines Partners seit letztem Monat Hartz 4. Nun kam mein Berechnungsbogen und ich bin etwas stutzig geworden. Auf mehreren Internetseiten habe ich etwas von einem "Elterngeldfreibetrag" gelesen. Das Elterngeld darf nicht angerechnet werden, wenn die Eltern vor der Geburt des Kindes einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Dann erhält man wohl diesen “Elterngeldfreibetrag”, maximal 300 Euro monatlich, die nicht auf die Sozialleistungen angerechnet werden dürfen. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und dachte daher, es würde auf mich zutreffen. Im Bewilligungsbescheid des Jobcenters stehen nun 137,60 € Elterngeld als Einkommen. Da ich 18 Monate Elternzeit nehme und das Elterngeld dementsprechend gesplittet habe (ca. 287 €/Monat) verstehe ich das im Moment nicht. Habe ich vielleicht falsche Informationen? Danke und LG
Hallo, danke, Sternschnuppe. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das passt doch. Ohne Splittung hättest Du 300€ frei. Durch die Splittung natürlich nur die Hälfte, Du sparst es ja auf. 150€ plus 137 ergeben exakt Deine 287€. Also werden 137€ als Einkommen angerechnet.
Taschi3789
Achso, dankeschön! So habe ich das ehrlich gesagt garnicht gesehen, da hab ich nicht weiter gedacht. DANKE!!!
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