Stef3
Sehr geehrte Frau Bader, unser Kind wurde am 16.7. geboren, der voraussichtliche Termin wäre aber der 22.7. gewesen. Dauert der Mutterschutz dann nach dem voraussichtlichen Termin bis 16.9.? Und erhalte ich auch bis einschließlich 16.9. Bezüge? Mein Problem ist, dass ich 20 Monate Elterngeld plus beantragen möchte ab dem dritten Lebensmonat, also ab dem 16.9. an diesem Tag würde ich aber auch noch Bezüge, also Mutterschaftsleistungen erhalten und in diesen Monaten kann ich nur Basiselterngeld beantragen! Heißt das, ich muss einen dritten Monat Basiselterngeld beantragen und bekomme dann am Ende zwei Monate weniger Elterngeld plus???
Hallo, 1. Die Tage , die das KInd zu früh kam, werden beim Mutterschutz hinten dran gehängt. 2. Die Monate mit MG werden als Basis-EG-Monate abgerechnet Liebe Grüße NB
netteKlarinette
Ich glaube du verwechselst einiges. Der Mutterschutz sind keine Monate sondern genaue Wochen. Die Zeit die das Kund früher kam, in Tagen, werden daran angehängt. Solange bekommst du Bezüge. In deinem Fall denke ich verhält sich das dann so: Die ersten beiden Lebensmonate des Kindes zählen dann als Basiselterngeld (das ist auch bei nicht-Besmten, die Mutterschaftsgeld bekommen so ). Wird ausbezahlt als Bezüge bis Ende Muschu und als Elterngeld bis Ende des zweiten Lebensmonaten. Ab dem dritten Lebensmonat könntest du dann EG Plus nehmen.
Mitglied inaktiv
Nein den dritten Monat muss sie auch als Basis nehmen. Ab Tag nach Mutterschutz wird das Elterngeld taggenau abgerechnet . Bleiben noch 9 Elterngeld Monate die gespittet werden können. Elterngeld endet dann bei Monat 21
netteKlarinette
Ja, das weiß ich, ich hatte nur im Kopf überschlagen. Aber jetzt nachgerechnet, du hast recht, weil sie mit dem angehängten MuSchu bis in den dritten Lebensmonat kommt und der somit angerissen ist.
netteKlarinette
Du hast recht und verwechselst nichts, dein Ende ist zufällig genau der 16.9. also zufällig zwei Monate nach Geburt. Hatte vorhin nur überschlagen. Ja, dein Mutterschutz geht damit in den dritten LM.
Stef3
Vielen Dank für eure Antworten! Das ist echt ärgerlich, weil wir den Plan für uns halt anders gemacht haben… Und nur weil unsere Maus etwas früher dran war, finde ich das unverständlich. Aber ich hatte nicht daran gedacht, dass ich dann immerhin noch 21 EG+ Monate nehmen kann. Dann ist es ja nur einer weniger als wir das wollten…
KielSprotte
Ja, aber das ist doch kein Beinbruch. Die Gesamthöhe des EG ändert sich ja nicht....legst du es dir halt selbst beiseite.
Mitglied inaktiv
Du kannst auch bei pünktlichen ET nur 12 Monate verteilen, 2 als Basis und 10 als egplus wäre bis Monat 22
netteKlarinette
Ich glaube du hast gar keinen Nachteil dadurch. Leg die die Hälfte des dritten LM selbst beiseite und nutze es im 22. Auch beim Ausklammern für weitere Kinder hast du keinen Nachteil, bei der Krankenversicherung eh nicht. Kein Beinbruch würde ich sagen, nur etwas Logistik beim Geld beiseite legen, aber das bekommst du bestimmt als Beamter gut hin. Elternzeit kannst du ja trotzdem 22 Monate nehmen.
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