phie_x3
Ich bin aktuell schwanger. Nach der Geburt des Kindes würde ich gerne für 3 Jahre in Elternzeit gehen. Ich würde mich gerne das erste Jahr voll (mit den glaube 67%) bezahlen lassen und die anderen beiden Jahre ohne Elterngeld. Allerdings habe ich mir gedacht, da ich mich während der Elternzeit fort- und weiterbilden darf, ich gerne die Technikerschule für 2 Jahre besuchen würde. Ich bin gelernte KFZ-Mechatronikerin und auch als diese in einem Arbeitsverhältnis angestellt. Also nicht Arbeitslos. Während der Schule kann man das Aufstiegs-Bafög beantragen. Meine Frage ist nun, ob das in der Elternzeit so möglich ist? Ich hoffe Sie können mich da ein wenig aufklären. Vielen Dank im voraus und einen schöne Gruß. Sophie
Hallo, vom EG her kein Problem. Eigentlich braucht man auch keine Zustimmung vom AG, ich würde es aber freundlich mitteilen. Sie dürfen bis zu 32 Std/ Wo. arbeiten. Wie es mit dem BaföG aussieht, kann ich nicht sagen, denke aber nicht, dass die EZ ein Problem ist. Liebe Grüße NB
mellomania
Wenn du in der Zeit kein elterngeld erhälst, alles gut. Ich würde mir das aber zur Sicherheit vorher vom AG genehmigen lassen. 32 h pro Woche werden ja nicht überschritten nehme ich an. Ob das aber so gezählt wird wie tz in EZ weiß ich nicht.
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