Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich bin zur Zeit in der 12. Woche schwanger. Derzeit habe ich noch einen befristeten Vertrag bis Mitte Februar 2008. Ausgerechnet bin ich für Anfang Januar. Da ich nicht denke, das mein Vertrag verlängert wird, bin ich dann quasi ab Februar arbeitlos. Steht mir dann gleichzeitig das Elterngeld zu UND Arbeitslosengeld 1 oder gibt es nur 1 von beidem? Denn damit würde ich niemals für mich und mein Baby auskommen. LG milka & krümel
Hallo, Problematisch ist, dass Sie, sobald das Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Wenn das Geld nicht reicht, kann evtl. die ARGE weiter helfen. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Nur Elterngeld. Du hast Anspruch auf Unterhalt für das Kind und Betreuungsunterhalt vom Vater des Kindes, wenn das nicht ausreicht, hast du evtl. Anspruch auf Arbeitslosengeld 2.
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