orchidee15
Hallo Fr. Bader, Mein ET ist im Juni. Und wollte einfach schonmal im vorraus wissen wg. EG und ein 400€ Job. Also, ich hatte angedacht, dass ich mein EG auf 2Jahre strecke, somit bekomme ich dann nur die Hälfte. Aber ich wollte gerne nach 15 oder 18 Monaten einen Teilzeitjob (15Std.pro Woche) annehmen, evtl.bei meinem vorherigen AG. Wird der Teilzeitjob an das EG angerechnet? Schon im ersten Jahr? Hilfe, es ist sooo kompliziert!!!!
Hallo, im ersten Jahr wird jede Tätigkeit angerechnet, im zweiten Jahr nicht. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, Zuverdienst wird nur im ersten Jahr angerechnet (in den ersten 14 Monaten bei Alleinerziehenden). Arbeiten darfst Du im 2. Jahr maximal 30h/Woche. Man darf arbeiten gehen. Beim AG und bei anderen Firmen wenn der AG schriftlich seine Zustimmung dazu gibt. Die Berechnung im 1. Jahr sieht dann so aus: E: Einkommen gesamt Ga: altes Nettogehalt (was zur Berechnung des Elterngeldes ermittelt wurde) Gn: neues Nettogehalt (Zuverdienst) Ohne Zuverdienst ist E = 0,67*Ga Mit Zuverdienst ergibt sich: E = (Ga - Gn)*0,67 + Gn E = 0,67*Ga - 0,67*Gn + Gn E = 0,67*Ga + (Gn - 0,67*Gn) E = 0,67*Ga + 0,33*Gn Sprich von dem was Du zuverdienst bleiben Dir letzlich nur 33% übrig. Damit kannst Du es Dir jetzt ganz genau ausrechnen! Unter 300€ EG wird nicht ausgezahlt - sprich die 300€ bleiben immer! Im 2. Jahr wir wie gesagt nichts mehr angerechnet. LG Sabine
orchidee15
Aber was ist denn eigentlich zu empfehlen??? 1 Jahr oder 2 Jahre EZ?
Mitglied inaktiv
Also dass ist sehr individuell. Wie sehr seid Ihr als Familie auf Dein Geld angewiesen? Also ich habe nur 7 Monate EZ gemacht. Das gute bei 2 Jahren EZ ist dass Du auch ohne Zustimmung des AG das dritte Jahr noch anhängen kannst. Wenn ich es mir leisten könnte, und da ich bei meinem jetzigen AG auch TZ arbeiten könnte, würde ich wahrscheinlich 2 Jahre machen. LG Sabine
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