Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld / Selbstständige / Berechnung bei 2. Kind?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld / Selbstständige / Berechnung bei 2. Kind?

Apicula

Beitrag melden

Hallo liebe Frau Bader, ich versuche es mal ganz abstrakt & fiktiv und hoffe Sie (oder andere Selbstständige) können mir weiterhelfen. 1. Kind: geboren 1. April 2013 Für die Berechnung des Elterngeldes für Selbstständige wäre hier nach der neuen Rechtslage der "Steuerbescheid 2012 / Gewinn 2012" maßgeblich. Das ist ja noch ganz einfach. ;-) 2. Kind : geboren Herbst 2014 Wie sieht es aber aus, wenn das zweite Kind im Herbst 2014 geboren werden würde und man als Mutter wieder am 1. April 2014 als Selbstständige arbeiten würde? Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht im Übrigen nicht. Mutterschutz ja sowieso nicht. 1. Variante : Frau hat in 2013 gar nicht gearbeitet (kein Gewinn). 2. Variante: Frau hat in 2013 (Jan., Feb., März) noch gearbeitet (Gewinn erzielt). Wäre in beiden Varianten auf jeden Fall der "Steuerbescheid 2013" die Berechnungsgrundlage für erneutes Elterngeld? oder gäbe es die Möglichkeit (Antrag beim Amt?) , dass der "Steuerbescheid 2012" als Berechnungsgrundlage dienen soll? Vielen Dank für Ihre / Eure Mühe, Apicula


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Bienchen, :-) Ausgangspunkt der Berechnung ist bei Selbststän­digen der Gewinn laut Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt des Kindes. Also 2013 Liebe Grüsse, NB


Apicula

Beitrag melden

Hallo liebe Frau Bader, Danke, dass Sie sich Zeit genommen haben. Ich habe jetzt selber noch einmal ein Blick in das sehr unübersichtliche Gesetz geworfen und denke, dass hier § 2b Abs. 1 S. 2 BEEG einschlägig sein könnte. Der § 2b Abs. 2 S. 2 BEEG ("Bemessungszeitraum Selbstständige") verweist direkt auf den § 2b Abs. 1 S.2 BEEG. "Haben in einem Gewinnermittlungszeitraum die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 vorgelegen, sind auf Antrag die Gewinnermittlungszeiträume maßgeblich, die dem diesen Ereignissen (u.a. Elterngeldbezug für ein älteres Kind, § 2b Abs. 1 S. 2 Nr.1 BEEG) vorangegangenen abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum zugrunde liegen." So würde es dann doch per gesonderter Antragstellung zu einem Rückgriff auf 2012 kommen. Viele Grüße, Bienchen :-)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Diese geht bis Mai und dann hätte ich in teilzeit arbeiten müssen. Allerdings bin ich jetzt erneut schwanger und mein Chef erteilt mir nach der Elternzeit sofort das BV. Nun habe ich gehört, ich würde während des BV das selbe Geld bekommen wie vor der ersten Sc ...

Ich arbeite derzeit Vollzeit und mein monatliches Bruttoeinkommen beträgt 6200 EUR. Ich möchte nach der Geburt schrittweise wieder arbeiten. Zum Beispiel fange ich an, 2 Stunden pro Woche zu arbeiten, und steigere mich dann allmählich, bis das Kind etwa 30 Monate alt ist und wieder Vollzeit arbeite. In dieser Zeit kann ich Elterngeld Plus beantrage ...

Das wird wie Elterngeldplus berechnet, ja? Aber leider trotzdem meine Fragen: Berechnungsgrundlage ist ja bei Angestellten das Durchschnittsnetto im Berechnungszeitraum, richtig? Womit wird das aber nach Geburt verglichen? Im entsprechenden Lebensmonat des Kindes habe ich 10 Tage ALG2 bezogen und danach angestellt gearbeitet. Zu meiner Überra ...

Hallo Frau Bader, ich habe im Dezember 22 entbunden und bin seither in Elternzeit (Basiselterngeld). Nun steht mein Einstieg im September wieder an, Vollzeit zu den alten Konditionen. Allerdings bin ich nun wieder schwanger und muss, aus gesundheitlichen Gründen, wieder ins Beschäftigungsverbot. Mein voraussichtlicher Termin ist der 28. ...

Hallo Frau Bader, ich hätte eine Frage zu meinem Elterngeld. Ich beziehe für mein erstes Kind bis Juli 2024 das Basis-Elterngeld und würde gerne ein Gewerbe anmelden. Die Zeit während des Elterngeldbezuges nutze ich, um das Geschäft aufzubauen (Online Werbung schalten, Reichweite erhöhen usw.) um im zweiten Elternjahr wenigstens etwas Geld zu v ...

Guten Tag Frau Bader, zur Berechnung des Elterngeldes vom zweiten Kind habe ich eine Frage. Die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 mit Elterngeldbezug werden bekanntermaßen bzgl. des Bemessungszeitraum für Kind 2 „übersprungen“. Wie ist es, wenn man in den letzten 4 Monaten der 14-monatigen Elternzeit mit ElterngeldPlus-Bezug Teilzeit arbeite ...

Hallo, Ich habe eine allgemeine Frage. Ich arbeite schon immer Vollzeit beim gleichen AG! Ich bin seit 01.08.23 im teilweise Beschäftigtungsverbot von 3,5 Stunden. Mein Mutterschutz hat Anfang Dezember begonnen. Ab 01.07.2023 habe ich automatisch eine Gehaltserhöhung bekommen. Nun meine Frage: Da ich ein teilweise Bv seit 01.08. ...

Guten Morgen, mein erstes Kind ist Mitte Januar 2023 geboren, Mutterschutzleistungen habe ich ca. von Ende November 2022 bis Mitte März 2023 erhalten. Anschließend habe ich bis Januar 2024 Elterngeld erhalten. Seit Oktober 2023 arbeite ich wieder in Teilzeit. Mein zweites Kind soll Anfang November 2024 geboren werden, der Mutterschutz beginnt E ...

Hallo, folgende Situation: ich habe einen Vollzeitjob (36std/Woche) und einen Nebenjob (ca. 36std/ Monat). Nun bin ich im 3. Monat schwanger. Ich weiß, dass das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird (Hauptjob zzgl. Nebenjob). Wie sieht es jedoch aus, wenn f ...

Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot.  Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt.  Eigentlich war ...