Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld / selbständig

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld / selbständig

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Tag! Wir bekommen Ende Juni unser 2. Kind (das 1. wird kurz zuvor 3). Ich bin selbständig und möchte 12 Monate zu Hause bleiben, meine Mann (Beamter) den 13. und 14. Monat. Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Berechnung in meinem Fall? Das letzte Kalenderjahr oder die letzten 12 Monate? Im 2. Fall - werden 3 Monate vor der Geburt (Beschäftigungsverbot bzw. AU, da Risikoschw.) ebenfalls in die Berechnung einbezogen? Verdiene in dieser Zeit nichts. Welche wirtsch. Unterlagen sind zur Beantragung notwenig? Vielen Dank! schmaudie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ohne AG auch keine EZ und kein BV. Es zählen die letzten 12 Mo.vor der Geburt. Bei AN werden Verdienbsteinbussen wegend er SS nicht mit einberechnet, deshalb bei Ihnen mglw auch nicht. Aber Selbständig heißt auch eigenes Risiko Es müssen die Unterlagen von den Bilanzen vorgelegt werden.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich (35) bin in der 7. SSW und nach 7 Jahren hauptberuflich selbständig - für einen Auftraggeber, seit mehr als 1 Jahr ohne nennenswerte Einkünfte. Daher war die Überlegung wegen Beitrag zur GKV mich dort auf nebenberuflich selbständig umzumelden und der Rest eben Hausfrau. 1. Hat eine nebenberuflich selbständige Frau A ...

Hallo Frau Bader, Am 17.11.2014 kam unser Sohn auf die Welt. Ich war bis zum 28.04.2014 freiberuflich tätig, danach in einem Angestelltenverhältnis. Außerdem habe ich seit dem 01.01.2011 ein Kleingewerbe angemeldet. Wie berechnet sich hieraus das Elterngeld? Muss ich die letzten 12 Monate vor der Geburt angeben oder das Kalenderjahr 2013? ...

Liebe Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind. Da ich also noch keine Erfahrung habe, kann ich darauf leider nicht zurückgreifen :-) Ich bin seit dem 01.01.2016 Selbständig und habe ein gutes regelmäßiges Einkommen. Ich habe einen Antrag auf freiwillige Pflichtversicherung bei einer Krankenkasse gestellt, allerdings ohne Krankentagegeld - ...

Guten Tag Frau Bader, bei mir besteht ein überwiegendes hauptberufliches Angestelltenverhältnis und zusätzlich seit einigen Jahren eine nebenberufliche Selbstständigkeit in geringem Umfang. In 2015 waren die Einkünfte aus dem Nebenverdienst sogar so gering, dass sie weniger als 410,00 € pro Jahr ("Härteausgleich") betragen haben und somit nicht ...

Hallo, Ich habe eine Frage bezüglich des Elterngeld-Bezug für das 2. Kind. Ich befinde mich Momentan im Eltengeld+ Bezug (Geburt März 16) seit Dezember habe ich mich nebenberuflich selbständig gemacht. (Kalenderjahr 2016 Verlust von 1650€). Nun bin ich erneut schwanger , ET ist im Nov. Wie sieht das mit dem Elterngeldbezug beim 2. Kind aus ? Wel ...

Liebe Frau Bader, bis Ende November 2017 werde ich selbständig tätig sein, danach meine Einkünfte voraussichtlich aus angestellter Tätigkeit beziehen. Ich habe schon recherchiert und im Netz Beiträge gefunden, die aussagen, dass bei einer Geburt 2018 mein Elterngeld auf die selbständige Tätigkeit im Kalenderjahr 2017 berechnet wird, so lange ich ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes. Ich bin schwanger und auf den 27. Juli ausgerechnet. Seit 7 Jahren bin ich Mediengestalterin in Vollzeit-Anstellung in einer Werbe-Agentur. Normalerweise mache ich nichts selbständig neben meiner Arbeit. Letzten Monat habe ich – ausnahmsweise & einmalig – ...

Hallo Frau Bader, Ich habe bereits viel im Internet gesucht und bei der Elterngeldstelle nachgefragt, aber schlauer bin ich noch nicht... Ich bin seit 9 Jahren selbstständig. Im August 2017 habe ich meine erste Tochter bekommen. Bis September 2018 (2 Monate dazwischen hat mein Mann genommen) habe ich für Sie Elterngeld bekommen. Nun wer ...

Guten Abend, mein befristeter Arbeitsvertrag endet während meiner Elternzeit. Da ich nebenberuflich freiberuflich selbstständig bin, möchte ich nach ein paar Monaten Elterngeld Plus beziehen und nebenbei selbstständig etwas dazu verdienen zu können. Meine Frage: ändert sich etwas an meiner Versicherung sobald mein Angestelltenverhältnis auslä ...

Hallo, ich bin ein wenig überfordert. Ich habe von 6/21-6/22 Elterngeld erhalten. Ich bin zur Hälfte selbstständig und zur Hälfte angestellt. Im Elterngeld-Zeitraum selbst habe ich nicht gearbeitet, wieder angestellt noch selbstständig. Jedoch bin ich Psychotherapeuten mit Kassensitz und habe zur Aufrechterhaltung meiner Praxis eine Kollegin als ...