Hallo Frau Bader
Unsere Tochter ist im Januar 22 geboren und seit Mai arbeite ich bei meinem Arbeitgeber in Teilzeit (Bezug Elterngeld Plus).
Gibt es Fristen die ich bei meinem Arbeitgeber einhalten muss wenn ich im Januar 23 bis März 23 nicht arbeiten kann und in das Basiseltern Geld wechseln möchte?
LG
von
Hoffnung2017
am 20.12.2022, 20:53
Antwort auf:
Elterngeld Plus
Hallo,
wenn ich Sie richtig verstehe, wollen Sie von Januar bis März in die Elternzeit zurückkehren. Dann müssen Sie den Teilzeitvertrag (aber aufgepasst, wirklich auch nur diesen) kündigen. Hier sind Fristen zu beachten, die nicht mehr eingehalten werden können. Sie müssen also mit dem Arbeitgeber persönlich sprechen und hoffen, dass dieser zustimmt. Er muss ja auch eine Planungssicherheit haben.
Bei der Elterngeldstelle können Sie dann wechseln.
Für die Zeit ab April 2023 müssen Sie wieder einen Antrag auf Teilzeit stellen, ob Sie einen Anspruch darauf haben kann ich von hier nicht beurteilen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.12.2022
Antwort auf:
Elterngeld Plus
Du müsstest deine Teilzeit zu den im Vertrag angegebenen Fristen kündigen und für März 2023 neu verhandeln oder deinen Arbeitgeber um unbezahlte Freistellung bitten.
Aber für beides ist es schon sehr knapp/zu spät. Immerhin sind es keine zwei Wochen mehr.
von
Dojii
am 21.12.2022, 07:54