Sabi1990
Hallo Frau Bader, mein geplanter ET ist der 1.12.22 und ich würde gerne 2 Jahre Elternzeit und Geld beantragen. Mein Mann nimmt 2 Monate Elternzeit. - bleibt die Berechnungsgrundlage bei Elterngeld plus auch „die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes“ - für welchen Zeitraum muss ich das Elterngeld plus für mich beantragen? Direkt im Dez.nach der Geburt oder erst nach Mutterschutz im Jan 23? - bekommt mein Mann für seine zwei Monate dann Basiselterngeld? Sorry für die vielen Fragen und Danke schon mal! Liebe Grüße Sabrina
Hallo, 1. Genau, bei Ihnen werden die MG-Zeiten ausgeklammert. Bei Ihrem Mann nichts. 2. Ab Geburt (wird ja mit dem MG verrechnet. Diese Monate zählen immer als Basismonate) 3. Jap. Liebe Grüße NB
Ani123
Bei ET am 1.12.2022 beantragen sie EGplus für die 1. bis 22. Lebensmonate. Bedenken Sie, dass der Mutterschutz sich verlängern kann bzw. das Kind an einem anderen Tag geboren wird und der Mutterschutz in den 3. Lebensmonat hinein geht. Dann verkürzt sich auch das EGplus auf 21 Lebensmonate. Ihr Mann kann Basis-EG nehmen. EZ kann unabhängig vom EG genommen werden. Somit können sie 2 Jahre EZ melden.
Sabi1990
Hallo Ani,
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Muss ich aber nicht wie oben von Fr. Bader geschrieben für die ersten 1-3(je nach Geburt des Kindes) Basis-Elterngeld beantragen und erst danach Elterngeld plus?
Ich finde das alles ziemlich kompliziert
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv
Ja für die Monate mit Mutterschaftsgeld musst du zwingend Basis Elterngeld beantragen. Wenn du in drei Monaten Mutterschutz hattest z.b. bleiben von deinen 12 Monaten nur 9 Basis Monate übrig die du in Elterngeld plus teilen könntest. Geld gibt es deshalb max bis Lebensmonat 22 (bei drei Monaten Mutterschutz - bis Monat 21)
Sabi1990
Ich glaub, ich habe es jetzt auch endlich verstanden!
Vielen lieben Dank an alle
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