Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Plus?

Frage: Elterngeld Plus?

Louisa8773

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Sehr geehrte Frau Bader Im Juni kommt meine Tochter zur Welt. Ich nehme alleine Elternzeit. Ab Nov kann ich samstags auf Minijob Basis arbeiten. Wie nehme ich dann Elterngeld Basis bzw. Elterngeld Plus? Die ersten 4 Monate Elterngeld und 14 Monate Elterngeld Plus? Länger als 18 Monate will ich keine Elternzeit machen. Ich war bei einem Arbeitgeber von Mai 2018 bis 31.8.2022 anschließend 1.9 bis 28.2.2022 Wurde durch die Schwangerschaft gekündigt und es war Probezeit. Ich bekomme vom 1.3 bis 13.5 Krankengeld und ab dem 14.5 Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Wird das mit angerechnet bei der Elterngeld Berechnung oder lässt man die Krankengeld Monate aus und geht einfach 2 Monate weiter rückwärts? Ich war ja lückenlos in Beschäftigung. Bis zur Kündigung trotz Beschäftigungsverbot aber halt Probezeit. Vielen herzlichen Dank für ihre Mühe Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Schauen Sie beim EG-rechner www.bmfsfj.de, was besser ist. 2. Auch in der Probezeit ist man schwanger unkündbar. Die Fristen für die Kündigungsschutzklage werden jedoch abgelaufen sein. 3. Das Elterngeld geht von den letzten zwölf Monaten vor der Geburt aus. Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld eines vorherigen Kindes bis zu dessen 14. Lebensmonat kann man ausklammern. Monate mit schwangerschaftsbedingten Einbußen beim Krankengeld kann man ebenfalls ausklammern. Liebe Grüße NB


mellomania

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Die Kündigung hätte nicht sein dürfen, egal ob probezeit. Hättest du anfechten können, müssen. Jetzt ist aber zu spät. Elternzeit und elterngeld sind unabhängig voneinander. Da ist einiges durcheinander. Warum Krankengeld? EG bekommst du 14 Monate wenn du alleinerziehende bist. Ansonsten 12 Basis. Die ersten beiden müssen Basis sein. Rest kannst teilen auf plus.


Mitglied inaktiv

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Kleine Ergänzung zu der Dame oben: Kommt das Kind 4 Tage oder mehr vor ET, musst du 3 statt 2 Monate Basiselterngeld beantragen, da der Mutterschutz dann in den 3. Lebensmonat hineinreicht. Dazu zählt ja schon das Mutterschaftsgeld. Und ich würde an deiner Stelle kein Geld verschenken, das macht überhaupt keinen Sinn. Also 5 Monate Basiselterngeld und dann 14 Monate EG plus. Bei deiner Rechnung hättest du 1 ganzen Monat Basiselterngeld verschwendet und verschenkt.


mellomania

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danke für die ergänzung


Mitglied inaktiv

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Nur wenn das Krankengeld wegen der Schwangerschaft ist, dann wird es nicht berücksichtigt. Wichtig ist die Diagnose Aber die Kündigung war nicht rechtmäßig beim 2. AG egal ob Probezeit oder nicht


Louisa8773

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Doch die Kündigung war rechtens. Ich habe geklagt und wenn eine Probezeit von 6 Monaten ist kann der Arbeitgeber kündigen. Er hat eine ganz bestimmte Formulierung im Vertrag gehabt wäre die nicht gewesen wäre die Kündigung nicht rechtens so aber schon. Daher bekommt man nach der Kündigung Krankengeld da ich im beschäftigungsverbot bin. Das passt schon alles und ist alles rechtens.


Mitglied inaktiv

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Du bekommst Krankengeld, weil das BV vom Gyn ist ja? Dann hast du kein BV! Beides kann man nicht haben. Du erhältst Krankengeld, weil du laut dem Arzt weniger als 15 Stunden leichte Arbeiten pro Woche verrichten kannst. Das ist kein Beschäftigungsverbot im klassischen Sinne. Aber ja, die Monate mit diesem Krankengeldbezug kannst du dann ausklammern, da sie ja schwangerschaftsbedingt entstanden sind.


Louisa8773

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Doch ich habe ein klassisches Berufsverbot und darf gar nicht arbeiten aus ganz bestimmten Gründen


Mitglied inaktiv

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Ohne Arbeitgeber hast du kein BV. Daher erhältst du ja Krankengeld und kein Geld aus der Umlage 2. Er hat dir zwar eines ausgestellt, das zählt aber nicht, wie ein richtiges BV, wenn man einen AG hat. "Beurteilt der Arzt den Gesundheitszustand so, dass weniger als 15 Stunden leichte Arbeit möglich sind, ist die Schwangere arbeitsunfähig. In diesem Fall endet das Beschäftigungsverbot und die Betroffene erhält Krankengeld. Hierfür muss sie sich an die zuständige Krankenkasse wenden."


Mitglied inaktiv

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Ach und es heißt Beschäftigungsverbot, das ist auch ein riesen Unterschied zum Berufsverbot! Aber warum möchtest du überhaupt Elterngeld verschenken?


Mitglied inaktiv

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Für 18 Monate kannst du 6 Monate Basis und die restlichen 6 Monate teilst du dir auf egplus = 12 Monate zusammen 18 Monate


Mitglied inaktiv

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Hätte ich auch geraten, macht aber keinen Sinn wahrscheinlich, wenn sie ab November auf Minijobbasis arbeiten geht. Dann würde sie wieder Geld verlieren.


Mitglied inaktiv

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Stimmt an den Mini job habe ich nicht gedacht Dann Juni Juli Aug sept Okt Basis EG - 5 Monate + 7 Monate teilen als 14 egplus zusammen 19 Monat Die AP verschenkt mit ihrer Rechnung Elterngeld


Louisa8773

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Deswegen habe ich nachgefragt. Wie man Elterngeld Basis und Plus richtig aufteilt bei aufnahme eines Minijobs.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

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