Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Plus - Verdienstanrechnung

Frage: Elterngeld Plus - Verdienstanrechnung

Alfgard

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Elterngeld Plus mit Hinzuverdienst. Mein Plan sah bisher vor, dass ich einen Monat ganz und 2 weitere Monate Teilzeit mit 20 Std. in Elternzeit gehe. Für den ersten Monat würde mir ein Elterngeld i. H. v. 2.100,00 Euro (1.800,00 + 300,00, da Zwillinge) zustehen. Für Monat 2 und 3 das Elterngeld unter Berücksichtigung meines Hinzuverdienstes. Mein Arbeitgeber hat mir jetzt angeboten, dass er mir, als Anerkennung, für einen Teilzeitmonat mein volles Gehalt zahlen würde. So wie ich das sehe, dürfte ich dann für den einen Monat gar kein Elterngeld erhalten, da die Differenz ja 0 ist und 67 % von 0 nunmal 0 bleibt. Der "offizielle" Elterngeldrechner berechnet hingegen das "Mindestelterngeld" von 300,00 Euro (Elterngeld Plus 150,00 x 2 da Zwillinge). Gibt es eine Regelung, dass auch bei gleichen Verdienst wie vorher das Mindestelterngeld gezahlt wird? Gilt hier § 2 Abs. 4 S. 1 BEEG? Falls nein, würde ich wohl trotzdem besser stehen als mit Teilzeitverdienst und anteiligen Elterngeld. Besteht dann überhaupt die Möglichkeit, dass zwar Elternzeit genommen wird aber kein Elterngeld? Also demnach: 1. Monat Elterngeld (komplett= 2. Monat Eltergeld plus (mit Anrechnung Teilzeit) 3. Monat kein Elterngeld, sondern nur Elternzeit (da voller Verdienst trotz 20 Std.) Vielen Dank im Voraus Andreas R.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, soweit Sie nicht mehr als 30 Stunden arbeiten und Elterngeld beantragen, bekommen Sie den Mindestsatz. Unabhängig davon, wie viel Sie verdienen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Ja das ist vollkommen korrekt, was der Onlinerechner ausgibt. Bei keinem oder einem sehr geringen Verdienstausfall bekommt man dennoch das Mindestelterngeld ausgezahlt - solange man die 30h pro Woche nicht überschreitet. Der Arbeitgeber soll aber sehr genau und explizit darlegen, dass du das volle Gehalt bei 20h/Woche erhältst. Denn wenn die Elterngeldstelle deine Lohnabrechnung mit vollem Lohn sieht (die musst du nach dem Elterngeldbezug zur Prüfung vorlegen) wird sie natürlich erst mal blind davon ausgehen, dass du auch Vollzeit gearbeitet hast.


Alfgard

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Hi, danke für die schnelle Antwort. Der Nachweis dürfte insofern nicht das Problem sein. Da dürfte eine Vereinbarung, welche inhaltlich bestätigt, dass bei einer 20 Std./Woche für den Monat XY das Gehalt Y Euro beträgt, ausreichend sein. Zudem haben wir ein Zeiterfassungssystem, so dass darüber auch ein Nachweis erbracht werden könnte. Sollte wohl reichen, oder?


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