Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Plus nach dem 12 Lebensmonat

Frage: Elterngeld Plus nach dem 12 Lebensmonat

Nastja1988

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Guten Morgen, Ich hab ein recht kompliziertes Anliegen. Ich hab vor der SS 75 % in der Notaufnahme gearbeitet und ich habe Elterngeld Plus für 2 Jahre beantragt und Elternzeit bei meinem Arbeitgeber nur für 1 Jahr. Zur Zeit arbeite ich trotzdem noch als Aushilfe auf Basis und es wird nichts angerechnet. Nun möchte ich ab den 12 Lebensmonat meines Sohnes wieder arbeiten gehen mit 30 % das wäre auch ok und würde auch nicht auf das Elterngeld angerechnet weil es etwa die Hälfte wäre was ich vorher verdient habe. Das Problem ist ich habe aber noch 42 Urlaubstage die ich aus dem Jahr 2021 und 2022 gesammelt habe und diese muss ich vorher nehmen bevor ich mit meinen 30 % arbeiten kann. Der Urlaub würde aber dann mit 75 % vergütet und ich würde die ersten 3 Monate das Gehalt erhalten wie vor der SS. Jetzt ist meine Frage ob man bei elterngeld plus nach dem 13 Monat mehr verdienen darf ohne das es auf das elterngeld angerechnet wird. Weil bei elterngeld Basis was auf 2 Jahre genommen wird, werden nur die ersten 12 Monate angerechnet. Vielen lieben Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, lassen Sie sich zum 2. Geburtstag das restliche EG auszahlen und dann können Sie (mit Zustimmung des AG) die EZ unterbrechen und den Resturlaub in VZ nehmen, um danach wieder in EZ zu gehen und in TZ zu arbeiten. Aber machen Sie das mit dem AG alles schriftlich. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Du kannst kein Basis EG über 2 Jahre nehmen! Und wenn du ohne EZ auf 30% reduzierst, ist dein 75% Vertrag futsch. Deine Planung verstehe ich überhaupt nicht....und ja solange du EG beziehst, wird jeder Verdienst angerechnet - mit oder ohne Abzug, je nach Höhe.


Sternenschnuppe

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Ich würde auf Basiselterngeld umstellen und den Rest auszahlen lassen. Die Elternzeit auf die möglichen 3 Jahre verlängern mit Zustimmung des AG und dann Teilzeit IN Elternzeit arbeiten mit den 30%. Eventuell vor der Verlängerung den alten Urlaub nehmen. Dann bleibt Dein alter Vertrag vorerst bestehen, weiterhin für diesen Kündigungsschutz und falls ein weiteres Kind kommt Anspruch auf vollen Mutterschutzlohn.


Bone

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Wer hat dir den zu diesem Vorgehen geraten? Das passt vorne und hinten nicht. EG Plus, nur ein Jahr EZ. Spreche mit deinem AG und lass die EZ verlängern. Damit hast dich das Thema Urlaub auch erledigt. Den der bleibst bis nach EZ bestehen. Wenn du schon EG Plus beantragst und TZ arbeiten gehst im ersten Jahr, dann hättest du besser auch direkt 2 Jahre EZ eingereicht. Ändern auf Basis geht nicht, den Rat vergieß bitte, dann würde dein Einkommen vom ersten Jahr mit dem Basis verrechnet werden.


Nastja1988

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Also an sich würde alles hinhauen wenn da der Urlaub nicht wäre, wollte nach einem Jahr wieder arbeiten und das ist auch möglich mit elterngeld Plus. Nur bin ich verpflichtet die Urlaubstage die ich mit 75 % erwirtschaftet habe vorher zu nehmen, das hab ich dabei gar nicht bedacht. Danke für deinen Rat werde das Elterngeld Plus auf Elterngeld Basis umstellen bzw einen Antrag stellen auf die restlichen Monate, hab gehört man kann das sogar 3 Monate rückwirkend machen.


Nastja1988

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Und ja man kann Elterngeld Basis auf 2 Jahre nehmen zumindest hatte ich das bei meinem Sohn der 2014 geboren ist so gemacht und bin da auch nach einem 1 wieder arbeiten gegangen und es hat da keinen Rolle gespielt wie viel man ab den 12 Lebensmonat verdient hat. Aber mit dem Elterngeld Plus hat sich so einiges geändert


Bone

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Damit wirst du Geld verlieren. 2015 gab es Änderungen.


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